Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung

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Mit der zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit steigt die öffentliche Aufmerksamkeit für die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen von unternehmerischem Handeln wie auch das Interesse der Wirtschaft selbst, Verantwortung in diesem Bereich zu tragen. Die Verbundpartner und weitere Akteure der Berufs- und Weiterbildung können dabei eine wichtige Rolle spielen. Um sie für ihren Handlungsspielraum zu sensibilisieren und zu unterstützen, hat das SBFI den Förderschwerpunkt «Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung» geschaffen. Dieser umfasst unter anderem Informations- und Beratungsangebote, finanzielle Unterstützung im Rahmen der Projektförderung sowie die Förderung des Dialogs und des Erfahrungsaustausches in Bezug auf die Nachhaltigkeit.

Die nachhaltige Entwicklung hat zum Ziel, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gesellschaftliche Solidarität innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen der Erde zu ermöglichen und die drei Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt gleichwertig, ausgewogen und in integrierter Weise zu berücksichtigen. Dabei werden die langfristigen wie auch die globalen Wechselwirkungen beachtet.

Eine der Stärken des Schweizer Berufs- und Weiterbildungssystems ist seine Arbeitsmarktorientierung. Diese setzt Anpassungsfähigkeit im Umgang mit sich wandelnden Anforderungen und Rahmenbedingungen voraus, um die Bildungsangebote und Berufsabschlüsse zukunftsorientiert zu gestalten und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Berufs- und Weiterbildung ist somit ein wesentlicher Treiber für eine nachhaltige Entwicklung: durch die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in allen ihren Dimensionen stärken die Trägerschaften die Kompetenz ihrer Berufsleute.

Förderschwerpunkt Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung

Um die Verbundpartner und Akteure im Bereich der Berufs- und Weiterbildung für ihren Handlungsspielraum zu sensibilisieren und zu unterstützen, hat das SBFI den Förderschwerpunkt «Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung» geschaffen. Damit will das SBFI Massnahmen auf systemischer Ebene fördern und optimale Rahmenbedingungen gewährleisten. Der Förderschwerpunkt verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz in folgenden Bereichen:

Der Förderschwerpunkt gilt mit einer Dauer von Oktober 2023 bis Ende 2028.

Beratung

Beratung ist ein entscheidender Punkt für eine konstruktive Auseinandersetzung mit den Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung. Denn ihre drei Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt sind in ihrer Tragweite und mit ihren Wechselwirkungen nicht immer leicht zu erfassen. Das SBFI bietet deshalb auf systemischer Ebene berufsbildungsbezogene Beratung an und unterstützt die Trägerschaften der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung im Berufsentwicklungsprozess. Mit dieser Unterstützung können Trägerschaften zukunftsgerichtete Impulse setzen, Aspekte der Nachhaltigkeit thematisieren und durch die entsprechende Qualifikation ihrer Fachkräfte ein verantwortungsbewusstes Handeln fördern.

Folgende Massnahmen setzt das SBFI in diesem Bereich um:


Für die Dimension «Umwelt» arbeitet das SBFI im Rahmen des Berufsentwicklungsprozesses eng mit dem Bundesamte für Umwelt BAFU und dem Bundesamt für Energie BFE als fachverantwortliche Bundesstellen zusammen.
Für die Dimensionen «Wirtschaft» und «Gesellschaft» kann das SBFI auf folgende Fachstelle verweisen:

B Lab Switzerland
education@blab-switzerland.ch
+41 44 500 39 01
blab-switzerland.ch

Diese Angabe wird laufend mit weiteren Fachstellen ergänzt. Trägerschaften sind selbstverständlich frei, sich an andere kompetente Fachstellen ihrer Wahl zu wenden.

Finanzielle Förderung

Zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung können sowohl Verbundpartner der Berufsbildung als auch weitere interessierte Kreise entsprechende Initiativen und Projekte lancieren. Das SBFI bietet Unterstützung im Rahmen der folgenden Massnahmen:

  • Analyse- und Beratungspauschale für Nachhaltige Entwicklung in der Berufsentwicklung. Durch die Vergabe eines Pauschalbeitrags unterstützt das SBFI die Trägerschaften der beruflichen Grundbildung und höheren Berufsbildung dabei, eine begleitete Nachhaltigkeitsanalyse durchzuführen, den Austausch unter den Berufsleuten zu fördern und nachhaltige Entwicklung in ihre Berufsabschlüsse einfliessen zu lassen. Sowohl in der Analyse als auch in der Konkretisierung in den Bildungserlassen werden alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt.
    Mehr Informationen zur Analyse- und Beratungspauschale enthält das Merkblatt Analyse- und Beratungspauschale für Nachhaltige Entwicklung in der Berufsentwicklung (PDF, 135 kB, 27.09.2023)
  • Förderung von Projekten mit Fokus auf die nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung. Auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBG) kann das SBFI Projekte im Bereich der Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung fördern. Gemäss Art. 54 und 55 BBG kann das SBFI Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und Qualitätsentwicklung resp. für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse unterstützen. In diesem Kontext können Projekte, die systemisch und strategisch zur Nachhaltigen Entwicklung in der Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung beitragen, finanziell unterstützt werden. Wichtig dabei ist, dass bereits vorhandene Massnahmen, Instrumente und Konzepte berücksichtigt werden und der Bedarf für weitere Projekte und Massnahmen verbundpartnerschaftlich geklärt ist. Die relevanten Verbundpartner sind zudem in die Projektträgerschaft, Projektentwicklung und Umsetzung einzubeziehen. Massnahmen, welche national entwickelt und vorerst z.B. in einer Sprachregion oder in einem Beruf pilotiert werden, müssen das Potential aufweisen, auf weitere Regionen und Berufe transferierbar zu sein. Nicht unterstützt werden können isolierte Massnahmen z.B. von Schulen oder Betrieben, in einzelnen Kantonen oder Regionen ohne nationale Vernetzung und systemischen Nutzen. Die Kriterien für die Unterstützung von Projekten und Massnahmen sind in der Richtlinie über die Gewährung von Bundesbeiträgen (PDF, 417 kB, 25.01.2024) festgehalten.
  • Finanzielle Unterstützung von Organisationen der Weiterbildung. Gestützt auf Artikel 12 des Bundesgesetzes über die Weiterbildung kann der Bund Organisationen der Weiterbildung, die übergeordnete Leistungen für das Weiterbildungssystem erbringen, finanziell unterstützen (Informationen für Organisationen der Weiterbildung). Die Unterstützung erfolgt im Rahmen von 4-jährigen Leistungsverträgen und betrifft systematische Leistungen in den Bereichen Information und Sensibilisierung, Koordination und Qualitätssicherung und -entwicklung (Art. 2 der Verordnung über die Weiterbildung). Leistungen von Organisationen der Weiterbildung im Bereich nachhaltige Entwicklung werden im Rahmen des Eingabeprozesses im Frühjahr 2024 von den Organisationen und dem SBFI definiert. Sie können ab 2025 umgesetzt werden.
  • «Einfach besser!... am Arbeitsplatz». Im beruflichen Umfeld spielt Weiterbildung im Bereich Grundkompetenzen sowohl aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (beruflicher Erfolg und Teilhabe am Arbeitsprozess) als auch der Unternehmen (Produktivität, Konkurrenz- und Innovationsfähigkeit) eine wichtige Rolle.
    Mit Einfach besser!...am Arbeitsplatz unterstützt das SBFI die Betriebe dabei, ihre Mitarbeitenden mit massgeschneiderten Grundkompetenzkursen für die Herausforderungen am Arbeitsplatz fit zu halten. Dies insbesondere in Zusammenhang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UNO, welche die Gewährleistung einer inklusiven, gleichberechtigten und hochwertigen Bildung und die Möglichkeit des lebenslangen Lernens für alle als Ziel hat (SDG 4).


Das SBFI verweist ausserdem auf die weiteren Projektförderungsmöglichkeiten vom BAFU und BFE.

Bildungsgrundlagen

Im Bereich «Bildungsgrundlagen» sorgt das SBFI dafür, dass die Thematik Nachhaltige Entwicklung in seinen Rahmenlehrplänen berücksichtigt wird. Damit wird die Grundlage geschaffen, dass das Thema in der Ausbildung der Zielgruppen stufen- und zielgerecht vermittelt wird.

Für die berufliche Grundbildung handelt es sich dabei um die Rahmenlehrpläne allgemeinbildender Unterricht und Berufsmaturität. Nebst den berufsspezifischen Qualifikationen sollen Lernende weitere wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Kenntnisse und Fähigkeiten im allgemeinbildenden Unterricht und im Unterricht der Berufsmaturität erlangen, die sie dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Für den Bereich Allgemeinbildung erfolgt die Überprüfung der Verankerung dieser Kompetenzen aktuell im Rahmen des Projekts Allgemeinbildung 2030, für die Berufsmaturität im Projekt Berufsmaturität 2030.

Übergeordnet, für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung an den verschiedenen Lernorten und Stufen, ist die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen massgebend. Diese Personen benötigen ein solides Verständnis aller Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung, so dass sie in ihrer pädagogischen Tätigkeit der komplexen Thematik gerecht werden. Dies wird unter der Verantwortung des SBFI aktuell im Rahmen der Revision der Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche berücksichtigt.

Wissenstransfer

Nachhaltige Entwicklung ist ein partizipativer Prozess und entsteht aus dem Bedürfnis und der Initiative der einzelnen Akteure. So ist es auch im Bereich der Berufs- und Weiterbildung. Dazu braucht es eine solide Wissensbasis, um die Anliegen der nachhaltigen Entwicklung zu verstehen, die Zusammenhänge mit der Berufswelt zu erkennen und Handlungsspielräume zu nutzen.

Das SBFI fördert den Erfahrungs- und Wissenstransfer, um die Verbreitung von Wissen in diesem Bereich zu unterstützen. Sei es durch eigene Veranstaltungen oder als Beteiligung an Initiativen anderer Partner.

Kontakt

SBFI. Nicoletta Gullin
Projektverantwortliche
Ressort Berufliche Grundbildung
+41 58 462 97 80

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/bgb/nachhaltige-entwicklung.html