Dienstleistungserbringung (max. 90 Tage pro Jahr)
Wenn Sie eine Dienstleistung während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz erbringen möchten, müssen Sie Ihre berufliche Tätigkeit melden.
Fällt Ihre Dienstleistung unter die reglementierten Tätigkeiten? Dann müssen Sie das Meldeverfahren beim SBFI durchführen.
Zusätzlich müssen Sie die genauen Arbeitstage vor Beginn Ihrer Dienstleistungserbringung über das Portal www.easygov.swiss melden. Diese Meldung ist immer erforderlich, auch wenn Ihre berufliche Tätigkeit nicht reglementiert ist. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Migration SEM: Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit
Anleitung zur Meldung einer Dienstleistungserbringung beim SBFI
Hier erfahren Sie, wie Sie die Meldung Ihrer Dienstleistungserbringung in der Schweiz (max. 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr) im Online-Portal des SBFI einreichen oder erneuern können und welche Dokumente für das Verfahren erforderlich sind.
FAQ zum Meldeverfahren für EU/EFTA-Dienstleistungserbringende
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Meldeverfahren beim SBFI.
Rechtliche Grundlagen zum Meldeverfahren
Gestützt auf die EU-Richtlinie 2005/36/EG profitieren Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA von einem vereinfachten Meldeverfahren, um vorübergehend in einem reglementierten Beruf in der Schweiz zu arbeiten. Rechtliche Grundlagen definieren die Meldepflicht und regeln die Nachprüfung der Berufsqualifikationen.