Erforderliche Dokumente

Folgende Dokumente müssen elektronisch im Online-Portal hochgeladen werden:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Pass oder Identitätskarte).
  • Aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Bescheinigung der rechtmässigen Niederlassung zur Berufsausübung in einem EU/EFTA-Staat:
    Die zuständige Behörde im Niederlassungsstaat muss bestätigen, dass die Person, die eine Meldung einreicht, die betreffende berufliche Tätigkeit effektiv und rechtmässig ausüben darf. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Person zum Zeitpunkt der Meldung die Ausübung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist. Im jeweiligen Niederlassungsstaat können sich Personen bei der nationalen Kontaktstelle erkundigen, welche Behörde ihnen diese Bescheinigung ausstellt.
  • Berufsqualifikationsnachweises (Diplom).
  • Nachweis des Versicherungsschutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht (zwingend erforderlich bei Gesundheitsberufen).
  • Beleg der einbezahlten Bearbeitungsgebühr von CHF 90.-.

Folgende Dokumente müssen per Post eingereicht werden:

  • Bescheinigung (im Original oder in beglaubigter Kopie).
  • Beglaubigte Kopie des Berufsqualifikationsnachweises (Diplom).

Übersetzung

Alle Dokumente müssen von zugelassenen Übersetzer/innen in eine schweizerische Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) oder ins Englische übersetzt werden. Weitere Informationen sind auf folgender Webseite zu finden: Schweizerischer Übersetzter-, Terminologie- und Dolmetscher-Verband (ASTTI).

Beglaubigte Kopie

Mit einer amtlich beglaubigten Kopie wird die Echtheit eines Dokuments bestätigt. Es handelt sich um eine Fotokopie des Originaldokuments. Diese Fotokopie wird mit einem Stempel, Datum und Originalunterschrift versehen, Dadurch wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt und nichts verändert wurde.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/meldeverfahren-fuer-dienstleistungserbringende-aus-der-eu-efta/erforderliche-dokumente.html