Allgemeine Informationen zu Höheren Fachschulen (HF)

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Berufsleuten mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer anderen gleichwertigen Qualifikation bieten die Höheren Fachschulen (HF) die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Abschluss auf der Tertiärstufe zu erwerben. Pro Jahr schliessen rund 8500 Personen einen Bildungsgang HF erfolgreich ab. Absolvierende erhalten ein eidgenössisch anerkanntes Diplom HF mit dem entsprechenden geschützten Titel, z.B. «dipl. Maschinenbautechnikerin HF» oder «dipl. Pflegefachmann HF».

Profil und Ausgestaltung der Bildungsgänge HF

Die Bildungsgänge HF vermitteln den Studierenden die Kompetenzen, in ihrem Bereich selbständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Sie sind praxisorientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zum methodischen und vernetzten Denken. Die Bildungsgänge HF können entweder berufsbegleitend oder im Vollzeitstudium besucht werden. Vollzeitliche Bildungsgänge dauern mindestens zwei Jahre, die berufsbegleitenden Bildungsgänge mindestens drei Jahre.

Die Bildungsgänge sind generalistischer und breiter ausgerichtet als bei den eidgenössischen Prüfungen. In der Regel sind die Absolvierenden im Vergleich zu den eidgenössischen Prüfungen jünger. Die Ausbildung wird häufig direkt oder innert drei bis vier Jahren nach Abschluss der Sekundarstufe II durchlaufen und dient als Grundstein der beruflichen Karriere. Im Gegensatz zu den Fachhochschulen sind die Bildungsgänge HF inhaltlich auf ein engeres Fachgebiet fokussiert und weniger wissenschaftlich ausgestaltet.

Im Berufsverzeichnis sind die Rahmenlehrpläne sowie die anerkannten Bildungsgänge nach Bildungsanbieter einsehbar.

Rahmenlehrpläne

Grundlage für die einzelnen Bildungsgänge HF und deren Anerkennung durch das SBFI bilden Rahmenlehrpläne. Sie regeln unter anderem das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, die Angebotsformen und Lernstunden, die Koordination von schulischen und praktischen Bestandteilen sowie die das Qualifikationsverfahren. Bildungsinstitutionen, die Bildungsgänge HF anbieten möchten, müssen sich an die Vorgaben der Rahmenlehrpläne halten. Die Rahmenlehrpläne werden von den Organisationen der Arbeitswelt in Zusammenarbeit mit den Bildungsanbietern entwickelt und erlassen und vom SBFI genehmigt.

Anerkennung der Bildungsgänge

Nur Höhere Fachschulen, deren Bildungsgänge ein Anerkennungsverfahren durch das SBFI durchlaufen haben, dürfen die geschützten Titel abgeben. Die Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) gibt das Verfahren zur Anerkennung vor, regelt die Bildungsgänge und definiert die Anforderungen an Rahmenlehrpläne und Bildungsanbieter.

Nachdiplomstudien NDS HF

Neben den Bildungsgängen bieten die Höheren Fachschulen auch Nachdiplomstudien an. Diese erlauben den Studierenden eine weitere Spezialisierung und Vertiefung. Die Zulassung zu einem Nachdiplomstudium HF setzt einen Abschluss auf der Tertiärstufe voraus. Auch die Nachdiplomstudiengänge werden vom SBFI anerkannt, basieren aber, mit Ausnahme des Gesundheitsbereichs, nicht auf Rahmenlehrplänen. Die Absolvierenden erhalten ein Diplom und dürfen den entsprechenden eidgenössisch geschützten Titel führen, z.B. «dipl. Hotelmanager NDS HF» oder «dipl. Projektleiterin NDS HF».

Aufgaben des SBFI

Das SBFI

  • Regelt die eidgenössische Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an Höheren Fachschulen
  • Genehmigt die Rahmenlehrpläne

Dokumentation

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/hoehere-fachschulen.html