Richtlinien und Vorgaben für die Einreichung von Vorschlägen bei der Abteilung Raumfahrt des SBFI
Für bestimmte ESA-Programme (z. B. ARTES, GSTP und NAVISP) ist eine ausdrückliche Förderungszusage der nationalen ESA-Delegation («Letter of Support» oder «Letter of Authorisation») erforderlich. In diesem Abschnitt werden die entsprechenden Richtlinien und Vorgaben für den Erhalt einer solchen Zusage erläutert.
Allgemeine Grundsätze
Mit ihren Investitionen in die Technologieprogramme ARTES, GSTP und NAVISP möchte die Schweiz leistungsstarke technologische Nischen entwickeln. Dabei orientiert sie sich an den Grundsätzen Exzellenz, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenarbeit sowie an ihrer Weltraumpolitik.
Interessierte Akteure sollten die technologischen Aktivitäten dieser Programme daher sowohl im Rahmen von Ausschreibungen als auch bei Kofinanzierungen unter dem Gesichtspunkt einer klaren strategischen Ausrichtung auf kommerzielle Technologien, Produkte und Dienstleistungen betrachten.
Kurz gesagt zeichnen sich erfolgreiche Finanzierungsgesuche im Wesentlichen durch folgende Eigenschaften aus:
- Exzellenz, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenarbeit als Grundlage
- tragfähiger strategischer Ansatz bezüglich Thema und Interessensgebiet
- branchengestützt und basierend auf einer starken Forschungs- und Entwicklungstradition
- stichhaltige Argumente für eine künftige kommerzielle Investitionsrendite in der Schweiz und
- klare Einbettung in eine greifbare und überzeugende kommerzielle Strategie.
Finanzierungsgesuche
Dieser Abschnitt befasst sich mit Themen, die wichtig sind, falls Sie bei der Schweizer ESA-Delegation ein Finanzierungsgesuch für ein Programm einreichen möchten, bei dem ein «Letter of Support» oder eine Zusage erforderlich ist.
Evaluierungsverfahren und Zeitrahmen
Das Evaluierungsverfahren unterscheidet sich leicht zwischen vollständig finanzierten, im offenen Wettbewerb durchgeführten Aktivitäten und branchengestützten Tätigkeiten mit ESA-Kofinanzierung.
Verfahren für branchengestützte Aktivitäten mit ESA-Kofinanzierung
Die Vorschläge für Tätigkeiten mit ESA-Kofinanzierung werden dreimal pro Jahr evaluiert. Die aktuellen Einreichungsfristen lauten wie folgt:
- 15. November 2025 Geschäftsschluss (MESZ)
Verfahren für vollständig finanzierte Aktivitäten (offener Wettbewerb)
Die Finanzierungsgesuche für vollständig finanzierte Aktivitäten im Rahmen offener Ausschreibungen werden fortlaufend evaluiert.
Aufgrund des strategischen Charakters der Instrumente für die wettbewerbsorientierte Finanzierung empfehlen wir interessierten Parteien, die regelmässig aktualisierten Arbeitspläne der Technologieentwicklungsprogramme ARTES, GSTP und NAVISP zu konsultieren und zu nutzen (siehe nachfolgend unter «Vollständig finanzierte Aktivitäten») und keine Finanzierungsgesuche für bereits laufende Ausschreibungen einzureichen.
Online-Einreichung
Finanzierungsgesuche sind in Übereinstimmung mit den formellen Anforderungen (Beschreibung im nächsten Abschnitt) per E-Mail an space-tech@sbfi.admin.ch zu richten.
Der Erhalt wird in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen bestätigt.
Unvollständige Gesuche werden abgelehnt, können jedoch bis zum Ablauf der nächsten Frist erneut eingereicht werden.
Die Evaluierung erfolgt je nach Art des Gesuchs (branchengestützt mit Evaluierungsfrist oder Wettbewerbsverfahren) innerhalb von 6 bis 10 Wochen nach Ablauf der Frist und/oder nach der Einreichung.
Formelle Anforderungen
Finanzierungsgesuche für vollständig finanzierte, in einem offenen Wettbewerb ausgeschriebene Aktivitäten können von in der Schweiz ansässigen Einrichtungen (z. B. Unternehmen oder Forschungsinstitute) eingereicht werden. Die Strategie der Gesuchstellenden muss das Ziel haben, der Schweiz einen nachhaltigen Mehrwert zu bieten, und die vorgeschlagenen Aktivitäten müssen die Umsetzung der Strategie unterstützen. Des Weiteren müssen die vorgeschlagenen Aktivitäten der Schweizer Weltraumpolitik entsprechen.
Vollständige Finanzierungsgesuche für die oben genannten Programme bestehen aus folgenden Elementen:
- Übersichtsformular (Overview Form) für Vorschläge in den Bereichen Technologie und Telekommunikation (für die Links siehe nachfolgend unter «Richtlinien und Formulare»)
- Projektbeschreibung (Project Description) oder Vademecum mit detaillierter Beschreibung der Aktivitäten
In den «Guidelines for Requestors: Technology» werden die Anforderungen an die Projektbeschreibung, den Projektumfang und die vom Projekt zu liefernden Antworten im Einzelnen erläutert.
Weitere Elemente und Anweisungen
Die Programme ARTES, GSTP und NAVISP bieten Vorlagen und Richtlinien für die Erstellung eines soliden Vorschlagsentwurfs (Outline Proposal). Diese befassen sich auch mit Fragen zum Business Case und anderen Elementen.
- Dokumente für ARTES C&G, ScyLight & Entry
- Dokumente für ARTES Business Applications (BASS)
- Dokumente für GSTP Element 6 «Make» (6.2)
- Dokumente für NAVISP Element 2
Die Projektbeschreibung («Vademecum») für Finanzierungsgesuche zu kofinanzierten ESA-Programmen muss auf diesen Outline-Proposal-Vorlagen basieren.
Wenn das Finanzierungsgesuch mit einem fundierten Business Case sorgfältig vorbereitet wird und die Richtlinien allgemein beachtet werden, ist die Wahrscheinlichkeit einer Zusage deutlich höher.
Eine proaktive Kommunikation Ihrer Absichten und Roadmaps hilft ausserdem, die geplanten Aktivitäten auf die in jedem Programm verfügbaren Finanzierungsmittel abzustimmen. Sie bietet auch Gelegenheit, über bestimmte Fälle zu diskutieren, insbesondere mit Blick auf die nachfolgend erläuterten Sonderreglungen.
Vollständig finanzierte Aktivitäten
Für vollständig finanzierte, im Rahmen von ARTES, GSTP und NAVISP durchgeführte Aktivitäten ist eine Förderungszusage («Letter of Support») von der Schweizer ESA-Delegation nötig. Das allgemeine Verfahren für den Erhalt einer solchen Zusage umfasst drei Schritte und basiert auf den bei der ESA verfügbaren Informationen (Activity Workplans, Statements of Work und Global List of intended ITTs) gemäss dem Schema unten.
Wie in der Einleitung erklärt, zeichnen sich erfolgreiche Finanzierungsgesuche im Rahmen von Ausschreibungen im Wesentlichen durch folgende Eigenschaften aus:
- Exzellenz, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenarbeit als Grundlage,
- tragfähiger strategischer Ansatz bezüglich Thema und Interessensgebiet,
- branchengeführt (sowohl hinsichtlich der «strategischen Triebkraft» für die Aktivität als auch der Budgetverteilung innerhalb des Konsortiums) mit solidem Leistungsausweis in Forschung und Entwicklung (d. h. technologischer USP mit klarem Bezug zum Weltraum bzw. zu Weltraumtechnologien),
- stichhaltige Argumente für eine künftige kommerzielle Investitionsrendite in der Schweiz und
- klare Einbettung in eine greifbare und überzeugende kommerzielle Strategie.
Aufgrund des strategischen Charakters der Instrumente für die wettbewerbsorientierte Technologiefinanzierung empfehlen wir interessierten Parteien, die regelmässig aktualisierten Arbeitspläne aller drei Programme zu konsultieren und zu benutzen (für die Links siehe nachfolgend unter «Richtlinien und Formulare») und keine Finanzierungsgesuche für bereits laufende Ausschreibungen einzureichen.
Mit dieser Vorgehensweise können interessierte Parteien solide Finanzierungsgesuche erarbeiten und Konsortien bilden, die beweisen, dass eine hohe Bereitschaft für Folgemassnahmen über eine bestimmte Ausschreibung hinaus bestehen. Ausserdem ist so die Übereinstimmung mit den von der Schweiz mit Investitionen in diese Technologieprogramme verfolgten Zielen gewährleistet.
- Schritt 1: Nationale Unterstützung
- Finanzierungsgesuch an die Abteilung Raumfahrt
- Vademecum und Overview Form
- Schritt 2: Vorschlag
- Vollständiger Vorschlag
- Beschreibung der Arbeiten, einschl. Letter of Support der ESA-Delegation
- Schritt 3: Umsetzung
Vollständig finanzierte Aktivitäten im Rahmen von ARTES
Die Liste der vollständig finanzierten Aktivitäten wird jährlich veröffentlicht und kann auf der ARTES-Website (Funding) abgerufen werden. Wir bitten interessierte Parteien aus der Schweiz, sich proaktiv an die Schweizer ESA-Delegation zu wenden, sobald sie eine potenziell interessante Aktivität auf der Liste entdeckt haben. Ein proaktiver Ansatz ist ausschlaggebend, weil die Ausschreibungen nur sechs bis acht Wochen dauern. Diese Frist ist in der Regel zu kurz, um ein Finanzierungsgesuch zu erstellen, das die Anforderungen der Delegation erfüllt und genügend Zeit für eine Entscheidung lässt.
Vollständig finanzierte Aktivitäten im Rahmen des GSTP (GSTP-Periode 6, Element 1 «Develop»)
Das GSTP verwendet eine über ESA-Star (Intended activities) veröffentlichte, provisorische Liste potenzieller Aktivitäten, um einen vorläufigen Arbeitsplan zu erstellen (siehe ESA-Website). Nur Aktivitäten, die von mindestens einer nationalen Delegation unterstützt werden, werden ausgeschrieben und veröffentlicht. Wenn Sie an einer noch nicht umgesetzten Aktivität teilnehmen möchten, werden Sie gebeten, sich proaktiv an die nationale Delegation zu wenden. Nach einer Diskussion und einer ersten Bewertung des Interesses an der Aktivität werden wir Sie anschliessend an die nächsten Schritte (mögliche Erarbeitung eines Finanzierungsgesuchs) heranführen.
Vollständig finanzierte Aktivitäten im Rahmen von NAVISP Element 1
Die Liste der vollständig finanzierten Aktivitäten wird jährlich veröffentlicht und kann auf der NAVISP-Website abgerufen werden. Wir bitten interessierte Parteien aus der Schweiz, sich proaktiv an die Schweizer ESA-Delegation zu wenden, sobald sie eine potenziell interessante Aktivität auf der Liste entdeckt haben. Ein proaktiver Ansatz ist ausschlaggebend, weil die Ausschreibungen nur sechs bis acht Wochen dauern. Diese Frist ist in der Regel zu kurz, um ein Finanzierungsgesuch zu erstellen, das die Anforderungen der Delegation erfüllt und genügend Zeit für eine Entscheidung lässt.
Spezialfälle und Sonderbestimmungen
In bestimmten Konstellationen und speziellen Fällen gelten für die Finanzierung von Aktivitäten gemäss ARTES, GSTP und NAVISP Sonderregelungen. Die entsprechenden Fälle und Vorgaben werden in der nachfolgenden Liste erläutert.
ESA-Kofinanzierungsgrad
Je nach Programm finanziert die ESA einen Teil der Projekte im Zusammenhang mit neuen Technologien oder Techniken, Produkten und Demonstrationen mit unterschiedlichen Maximalbeträgen. Bitte beachten Sie, dass diese Beträge nicht als feste Kofinanzierungen, sondern als Obergrenze zu verstehen sind und sich im Verlauf des Programms ändern können.
Die tatsächliche Kofinanzierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:
- Reifegrad der Technologien
- Vorgeschichte des Projekts
- Änderungen bei den Programmzielen
- nationale Politik und anwendbare Richtlinien
- Mittelverfügbarkeit
Grundsätzlich bietet die Schweiz
- eine Kofinanzierung von bis zu 75 % bei Programmen mit einer maximalen ESA-Kofinanzierung von 75 % oder mehr (aber weniger als 100 %),
- eine Kofinanzierung von bis zu 50 % bei Programmen in der sogenannten Produkt- oder Demonstrationsphase. In speziellen Fällen, z. B. höhere Kofinanzierung für KMU in der Demonstrations- oder Produktphase, unterstützt die Schweiz in der Regel ebenfalls eine Kofinanzierung von maximal 50 %.
Potenzielle Gesuchstellende sollten sich für weitere Orientierungshilfe zu diesem Thema an die Delegation wenden.
Innovationsmatrix und Produkt-Markt-Passung
Maximale Kofinanzierung der ESA für Forschung und Entwicklung im Verhältnis zum Unternehmensertrag
Die Kofinanzierung der ESA für Forschung und Entwicklung sollte den Ertrag langfristig nur marginal unterstützen. Folglich sollte die Finanzierung nicht höher sein als im Durchschnitt 20% des Gesamtertrags der Einrichtung über fünf Jahre. Darüber liegende Gesuche für eine Projektfinanzierung werden von der Delegation in der Regel nicht genehmigt.
Um den Anteil der von der ESA gewährten Kofinanzierung am Ertrag zu bewerten, müssen die Gesuchstellenden den Unternehmensertrag der vergangenen drei Jahre sowie eine Ertragsprognose für das laufende und das folgende Jahr (d. h. J-3 bis J+1) vorlegen. Des Weiteren müssen die Gesuchstellenden für dieselben Jahre auch Angaben zu den erhaltenen und voraussichtlichen Beträgen der von der ESA ausgerichteten Kofinanzierung für Forschung und Entwicklung machen.