Grundlage für die nationalen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt präzisiert

Bern, 17.12.2021 - Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 die neue Verordnung über die Förderung von nationalen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt (NARV) verabschiedet. Sie wird auf den 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt.

Die nationalen Aktivitäten von Schweizer Akteuren an Hochschulen und öffentlichen Forschungsinstitutionen im Bereich der Raumfahrt werden seit 2008 vom Bund gefördert. Ziel dieser Aktivitäten ist es, die Position der Schweiz in der Weltraumforschung zu stärken, die Teilnahme der Schweiz an Programmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) zu optimieren und den wissenschaftlichen, technologischen und finanziellen Rückfluss aus der ESA in die Schweiz zu verbessern.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation unterstützt diese nationalen Aktivitäten. Dabei geht es einerseits darum, Schweizer Akteure durch Beiträge an Forschungs- und Innovationsprojekte im internationalen Wettbewerb langfristig zu positionieren. Andererseits werden die aus Weltraummissionen gewonnenen Daten für die Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz verfügbar gemacht.

Mit der NARV wird die heute erfolgreiche Praxis weitergeführt. Einzig die Rechtsgrundlage wird mit dem Erlass der NARV präzisiert.


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