Stossrichtung des revidierten Ausbildungsbeitragsgesetzes stimmt

Bern, 10.04.2013 - Bei Stipendien und Studiendarlehen will der Bundesrat bessere Voraussetzungen für eine chancengerecht ausgestaltete Tertiärstufe schaffen und die Kantone bei der Harmonisierung des Stipendienwesens unterstützen. Diese Kernanliegen des totalrevidierten Ausbildungsbeitragsgesetzes sind in der Vernehmlassung auf ein positives Echo gestossen, deren Ergebnisse der Bundesrat heute zur Kenntnis genommen hat. Der Gesetzesentwurf stellt nach Ansicht des Bundesrats eine solide Grundlage für die Ausarbeitung der entsprechenden Botschaft dar, die bis im Sommer 2013 vorliegen soll. Einzelne Aspekte müssen noch präzisiert werden.

Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) beabsichtigt der Bundesrat, bessere Voraussetzungen für eine chancengerecht ausgestaltete Tertiärstufe zu schaffen.  Dadurch soll der Bildungs- und Forschungsplatz Schweiz insgesamt gestärkt werden. Gleichzeitig unterstützt die Vorlage den von den Kantonen 2009 in Gang gesetzten Stipendienharmonisierungsprozess. Mit der Totalrevision antwortet der Bundesrat zudem auf die im Januar 2012 vom Verband Schweizer Studierendenschaften (VSS) eingereichte „Stipendieninitiative".

Die Vernehmlassung dauerte bis am 14. Februar 2013. Es gingen rund 90 Stellungnahmen ein. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die Stossrichtung der Revisionsgrundsätze. Die Beibehaltung der bestehenden verfassungsmässigen Zuständigkeit der Kantone ist weitgehend unbestritten. Jedoch bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, in welchem Umfang Regelungen des Stipendienkonkordats in das Ausbildungsbeitragsgesetz übernommen werden sollen.

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende wiesen darauf hin, dass die Tertiärstufe sowohl allgemeinbildende wie auch berufsbezogene Ausbildungen (Tertiär A und B) umfasst. Auch betonen sie die Bedeutung der uneingeschränkten Wahlfreiheit und die erwünschte Mobilität der Studierenden. Die Stellungnahmen zum Ausbildungsbeitragsgesetz sind auf www.sbfi.admin.ch einsehbar.

Der Bundesrat erachtet den Vernehmlassungsentwurf als gute Grundlage für das weitere Vorgehen. Gegenstand und Geltungsbereich des Gesetzes sollen unverändert bleiben. Nicht beibehalten wird die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene leistungsorientierte Ausrichtung der Bundessubventionen, das bestehende Verteilmodell soll weitergeführt werden. Auf Aussagen bezüglich der Höhe der Stipendien wird verzichtet. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, den Entwurf namentlich in folgenden Punkten zu überarbeiten: Im Sinne eines schlanken Rahmengesetzes soll lediglich auf das kantonale Stipendienkonkordat verwiesen werden. Die Gleichwertigkeit allgemeinbildender und berufsbezogener Ausbildungen auf der Tertiärstufe (Tertiär A und B) im Ausbildungsbeitragswesen soll sichergestellt werden.

Die Botschaft zur Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes mitsamt des überarbeiteten Entwurfs soll dem Bundesrat bis im Sommer 2013 vorgelegt werden.


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Abteilungsleiterin Allgemeine Bildung und Bildungszusammenarbeit,
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI,
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Stv. Ressortleiter Bildungsstrategie und -kooperation,
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI,
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