Bundesrat unterstützt Harmonisierung des Stipendienwesens

Bern, 27.06.2013 - Der Bundesrat will bei Stipendien und Studiendarlehen bessere Voraussetzungen für eine chancengerecht ausgestaltete Tertiärstufe schaffen und die Kantone bei der Harmonisierung des Stipendienwesens unterstützen. Er hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2013 den Entwurf und die Botschaft zur Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes verabschiedet und dem Parlament überwiesen. Die Totalrevision ist zugleich der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur „Stipendieninitiative“ des Verbandes Schweizer Studierendenschaften (VSS).

Der Bund leistet gemäss Art. 66 Bundesverfassung eine finanzielle Unterstützung an die Kantone für deren Ausbildungsbeiträge auf der Tertiärstufe (Hochschulen und höhere Berufsbildung). Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) beabsichtigt der Bundesrat, bessere Voraussetzungen für eine chancengerecht ausgestaltete Tertiärstufe zu schaffen. Dadurch soll der Bildungs- und Forschungsplatz Schweiz insgesamt gestärkt werden. Gleichzeitig unterstützt die Vorlage den von den Kantonen in Gang gesetzten Stipendienharmonisierungsprozess. Mit der Totalrevision antwortet der Bundesrat zudem auf die 2012 vom VSS eingereichte „Stipendieninitiative". Diese fordert zur Harmonisierung der Stipendienvergabe eine Verlagerung der Rechtskompetenz für den tertiären Bildungsbereich von den Kantonen auf den Bund und somit eine Änderung von Artikel 66 der Bundesverfassung.

Für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien oder Darlehen) sind die Kantone zuständig. Der Bund unterstützt sie für ihre Leistungen an Studierende der Hochschulen oder der höheren Berufsbildung. Die Totalrevision des Ausbildungsbeitragswesens erfolgt im Rahmen der verfassungsmässigen Zuständigkeiten und respektiert die Neugestaltung des Finanzausgleichs sowie die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Gegenstand und Geltungsbereich des Gesetzes bleiben unverändert. Das Ausbildungsbeitragsgesetz bezieht sich weiterhin ausschliesslich auf die Tertiärstufe.

Der schlanke Gesetzesentwurf hält fest, dass künftig nur noch diejenigen Kantone Anspruch auf Gewährung von Bundesbeiträgen im Rahmen des Ausbildungsbeitragsgesetzes haben, welche die für die Tertiärstufe relevanten Harmonisierungsbestimmungen des jüngst in Kraft gesetzten kantonalen Stipendienkonkordats vom 18. Juni 2009 erfüllen. Im Konkordat sind - wie vom VSS gefordert - gesamtschweizerische Grundsätze und Mindeststandards für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen für Ausbildungen auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe festgelegt. Der Bundesrat entscheidet sich damit für ein Vorgehen, das es erlauben wird, den von den Kantonen in Gang gesetzten Stipendienharmonisierungsprozess zu beschleunigen. In der Vorlage verzichtet der Bundesrat darauf, Aussagen bezüglich der Höhe der Stipendien zu machen. Die Ausrichtung der Bundessubventionen nach kantonaler Wohnbevölkerung behält er bei.

Die Stossrichtung des vorliegenden Gesetzesentwurfes war in der am 14. Februar 2013 abgeschlossenen Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst worden. Am 10. April 2013 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), den Gesetzesentwurf aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten.


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