Bundesrat überweist Botschaft zum Schweizerischen Innovationspark

Bern, 06.03.2015 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks an das Parlament überwiesen. Er will mit zwei Massnahmen das Generationenprojekt subsidiär unterstützen: einem befristeten Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für Bürgschaften und einem Grundsatzentscheid zur Abgabe von Grundstücken des Bundes im Baurecht. Der Innovationspark soll dazu beitragen, die führende Rolle der Schweiz als Innovationsnation zu sichern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Die eidgenössischen Räte haben 2012 mit der Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) die gesetzlichen Grundlagen für die Unterstützung des Bundes zugunsten eines Innovationsparks geschaffen. Die Botschaft des Bundesrates fasst die seither intensiv geleisteten Vorarbeiten, namentlich der Kantone, der Hochschulen und der Privatwirtschaft zusammen und beschreibt die konkrete Ausgestaltung des Schweizerischen Innovationsparks. Die Startkonfiguration besteht aus zwei Hubstandorten im Umfeld der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen Lausanne und Zürich und - vorerst - zwei Netzwerkstandorten im Kanton Aargau und in der Region Nordwestschweiz. Ausgestaltung und Organisation sind flexibel genug, um eine dynamische Entwicklung des Innovationsparks zu ermöglichen. Seine Dachorganisation wird konform zu den Bestimmungen des FIFG als privatrechtliche Stiftung ausgestaltet.

Mit dem Kreditbeschluss beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit von 350 Millionen Franken zur Verbürgung zweckgebundener Darlehen. Mit dieser Bürgschaft kann die Stiftung Fremdkapital zu bevorzugten Konditionen aufnehmen, um damit ihren Standortträgern Darlehen für die Vorfinanzierung von Forschungsinfrastrukturen (Geräte, Einrichtungen) zu gewähren. Eine Verwendung für die Erstellung von Gebäuden ist nicht vorgesehen. Die Bürgschaft des Bundes ist befristet und zweckgebunden; die Freigabe erfolgt in Etappen durch den Bundesrat.

Der Bundesrat hat heute entschieden, dass für die Unterstützung des Innovationsparks die Abgabe von Grundstücken im Besitz des Bundes grundsätzlich im Baurecht und ohne Verzicht auf Baurechtszinsen erfolgen soll. Da dieser Entscheid unter anderem die wichtigste strategische Landreserve des Bundes betrifft, nämlich einen Teil des Areals des heutigen Militärflugplatzes Dübendorf, hat der Bundesrat ausserdem entschieden, den diesbezüglichen Grundsatzbeschluss dem Parlament zur Zustimmung vorzulegen.

Die Behandlung der Botschaft durch die Eidgenössischen Räte ist im Verlaufe des Jahres 2015 vorgesehen. Parallel führt das WBF das bereits gestartete Nachverfahren durch, um zu ermitteln, ob bis zum Start des Innovationsparks 2016 allenfalls noch weitere Netzwerkstandorte der bisher nicht berücksichtigten Kandidaturen hinzukommen.

Der Schweizerische Innovationspark wird durch die Standortkantone, die Privatwirtschaft und die beteiligten Hochschulen realisiert. Der Bund übernimmt keine Trägerverantwortung. Die zwei mit der vorliegenden Botschaft beantragten Unterstützungsmassnahmen des Bundes berücksichtigen diese subsidiäre Rolle.


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