Änderung der Berufsbildungsverordnung zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

Bern, 25.09.2015 - Der Bundesrat hat die Verordnung über die Berufsbildung ergänzt. Projekte und Massnahmen von Schweizer Partnern im Bereich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit IBBZ können demnach vom Bund subsidiär unterstützt werden. Die ergänzte Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Die Verordnungsänderung bildet die rechtliche Grundlage, um die Schweizer Berufsbildung auf internationaler Ebene zu stärken und weiterzuentwickeln und entsprechende Massnahmen konsequent auf dieses Ziel auszurichten. Zudem trägt sie der gestiegenen Bedeutung internationaler Entwicklungen für die Schweizer Berufsbildung Rechnung.

Internationale Kooperationsvorhaben und -massnahmen, die von Schweizer Partnern mitgetragen oder initiiert werden, können vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI als besondere Massnahmen im öffentlichen Interesse subventioniert werden. Die Förderung der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit IBBZ erfolgt im Rahmen der im Inland bereits bestehenden und bewährten Prozesse. Dies gewährleistet eine breite Abstützung der Projekte und Massnahmen bei den Verbundpartnern.

Die interessierten Kreise waren im Frühjahr 2015 zum Entwurf der Verordnungsänderung angehört worden. Das Vorhaben, die Schweizer Berufsbildung auf internationaler Ebene mittels IBBZ zu stärken und mit der Verordnungsänderung dafür eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen, hatte dabei grossmehrheitlich Zustimmung gefunden.


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