Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz und die Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung in Kraft

Bern, 23.02.2022 - Am 23. Februar 2022 hat der Bundesrat die Verordnung zum Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung verabschiedet. Verordnung und Gesetz treten nun per 1. April 2022 in Kraft. Der Bundesrat beendet damit die vollständige Überarbeitung der Rechtsgrundlagen zur Förderung der Internationalisierung des Schweizer Bildungssystems.

Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung ist seit über 20 Jahren Teil der Bildungspolitik des Bundes. Um seine Ziele vollständig zu erreichen, hat der Bund das am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz einer Revision unterzogen. Anschliessend hat sich der Bundesrat der kompletten Überarbeitung der dazugehörigen Verordnung gewidmet. Im Vernehmlassungsverfahren, das am 15. Oktober 2021 endete, ist der Text bei den Kantonen sowie in politischen und wirtschaftlichen Kreisen auf breite Akzeptanz gestossen.

Ab dem 1. April 2022 werden für internationale Zusammenarbeits- und Mobilitätsprojekte flexiblere und dynamischere Regeln gelten. Insbesondere können die entsprechenden Projekte künftig über das Gebiet der EU hinausgehen. Sie werden einem breiten Zielpublikum zugutekommen, so etwa Schülerinnen und Schülern, Hochschulstudierenden aber auch Lernenden in der Berufsbildung sowie Interessierten in der Erwachsenenbildung oder im Rahmen der Jugendarbeit.

Neben den internationalen Kooperationsprojekten zwischen Bildungsinstitutionen und den individuellen Mobilitätsaktivitäten werden mehrere weitere Fördermassnahmen in den aktualisierten Gesetzesgrundlagen verankert. Dazu gehören ergänzende Projekte und Aktivitäten mit bildungspolitischem Mehrwert für die Schweiz, Stipendien für herausragende Ausbildungen am Collège d’Europe in Brügge und Natolin sowie am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz aber auch Begleitmassnahmen und Beiträge zum Betrieb sowie zum Unterhalt des Schweizer Hauses in der Cité Internationale Universitaire de Paris.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation GS-WBF,
Tel. 058 462 20 07,
info@gs-wbf.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/aktuell/medienmitteilungen/test-bit.msg-id-87314.html