Projektförderung

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Bis zu zehn Prozent seiner Mittel für Berufsbildung setzt der Bund für die Förderung von Entwicklungsprojekten und die Unterstützung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse ein. Gesuche müssen einen klaren Zusammenhang zur Berufsbildung aufzeigen und Entwicklungsprojekte über das Potenzial für eine gesamtschweizerische Umsetzung verfügen. Die Verwendung der Mittel ist in Artikel 54 und 55 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) geregelt.

Beiträge für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung

Diese Projekte tragen zur Weiterentwicklung und zum Aufbau zukunftsgerichteter Strukturen in der Berufsbildung bei. Projekte werden nicht länger als vier Jahre unterstützt (Anschubfinanzierung). Von den Projektträgern wird eine Eigenleistung von 40% erwartet. Beispiele:

  • Förderung von Pilotprojekten und Studien
  • Massnahmen, um Trägerstrukturen für neue Berufe zu bilden
  • Förderung der Qualitätsentwicklung

Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse

Der Bund kann Berufsbildungsprojekte unterstützen, die im öffentlichen Interesse liegen, aber ohne zusätzliche Unterstützung nicht finanziert werden können. Projekte werden höchstens während fünf Jahren unterstützt. Eine Verlängerung ist jedoch möglich, sofern ein Bedarf aufgezeigt werden kann. Von den Projektträgern wird eine Eigenleistung von 40% erwartet. Beispiele:

  • Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen
  • Erstellung von Lehrmitteln für sprachliche Minderheiten
  • Massnahmen zur Verbesserung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften
  • Massnahmen zu Gunsten benachteiligter Regionen und Gruppen
  • Massnahmen zur Integration Jugendlicher in die Berufsbildung
  • Massnahmen zur Förderung des Verbleibs im Beruf und des Wiedereinstiegs
  • Förderung anderer Qualifikationsverfahren
  • Massnahmen zur Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebots

Richtlinie Projektfinanzierung

Die Kriterien zur Unterstützung von Projekten sind in der Richtlinie festgehalten.

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Kontakt

E-Mail SBFI Projektförderung
T +41 58 467 43 25

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