Sprengwesen

Mit den Vollzugsbestimmungen im Sprengstoffgesetz (Art. 14 SprstG) wird die Weiterentwicklung der Grundlagen und Vorschriften sowie das Qualitätsmanagement im Sprengwesen dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI übertragen. Dazu gehört auch die Aufsicht über die Ausbildungen und Prüfungen zum Erwerb dieser Ausweise.

Diese Aufgaben werden vom Dienst Sprengwesen wahrgenommen, welcher dem Ressort Höhere Berufsbildung (HBB) im SBFI angegliedert ist.

Diese Seite bietet einen Überblick über die Themen und Aufgaben des SBFI und seiner Partner.

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Spreng- und Verwendungsausweis

Das SBFI stellt die einzelnen Berechtigungen in den eidgenössischen Spreng- und/oder Verwendungsausweisen aus und führt ein Ausweisregister.

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Ausbildungs- und Prüfungsreglemente

Das SBFI genehmigt die von der Trägerschaft erarbeiteten Ausbildungs- und Prüfungsreglemente.

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Rechtliche Erlasse

Das SBFI kann zur Koordinierung von Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften sowie nach Vorgabe der gesetzlichen Grundlagen spezifische Richtlinien, Weisungen und Merkblätter erlassen.

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Fachausschuss Sprengwesen

Die Fachausschüsse Sprengwesen (FAS) beraten das SBFI bei Ausbildungs- und Prüfungsfragen, Festlegung und Zuordnung von Sprengarbeiten oder Tätigkeiten mit pyrotechnischen Gegenständen sowie der Anerkennung von Ausweisen.

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Dienstleistungen und Informationen

Das SBFI bietet weitere Dienstleistungen und Informationen rund um die Abgabe und Anerkennung von Spreng- und Verwendungsausweisen an.

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https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/hbb/sprengwesen.html