Finanzierung der höheren Berufsbildung

Im Gegensatz zur beruflichen Grundbildung ist die höhere Berufsbildung geprägt durch ein höheres finanzielles Engagement von Studierenden und Arbeitgebern.

Insbesondere die eidgenössischen Prüfungen und die dazugehörigen vorbereitenden Kurse werden grösstenteils privat getragen. Doch auch die öffentliche Hand spielt bei der Finanzierung eine zunehmend wichtige Rolle. Die öffentliche Hand leistet in der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung einen finanziellen Beitrag von jährlich knapp einer halbe Milliarde Franken. Der Bund weitet sein finanzielles Engagement zu Gunsten der höheren Berufsbildung zudem weiter aus: Ab 2018 unterstützt der Bund direkt Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen.

Eidgenössische Prüfungen

Bei der Durchführung von eidgenössischen Prüfungen subventioniert der Bund 60 bis maximal 80 Prozent des Aufwandes der Trägerschaften. Zur Vorbereitung auf die eidgenössischen Prüfungen besucht die Mehrheit der Studierenden berufsbegleitende Kurse. Die Kurse sind staatlich nicht reglementiert und werden nur teilweise durch die öffentliche Hand finanziert. Gemäss einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 wird der grösste Anteil der entstehenden Kosten durch private Mittel (Arbeitgeber, Studierende) getragen. Die Beteiligung der Arbeitgeber wird grösstenteils individuell zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern vereinbart. Ab 2018 wird neu ein subjektorientiertes Finanzierungssystem etabliert (Subjektfinanzierung). Dabei werden Beiträge vom Bund zur finanziellen Unterstützung direkt an Personen ausbezahlt, die einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung absolviert haben.

Höhere Fachschulen

Die öffentliche Finanzierung der Bildungsgänge an höheren Fachschulen erfolgt seit dem Schuljahr 2015/16 durch die Kantone über die Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen HFSV. Die Kantone zahlen den Schulen pro Studierende Pauschalbeiträge in der Höhe von 50 Prozent der Durchschnittskosten der Bildungsgänge. Für Bildungsgänge mit einem erhöhten öffentlichen Interesse (bspw. Gesundheit) können die kantonalen Beiträge bis zu 90 Prozent der Durchschnittskosten erreichen. Die restlichen Kosten werden mehrheitlich durch die Studiengebühren gedeckt.

Link

Mehr Informationen zur Subjektfinanzierung

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/berufsbildungssteuerung-und--politik/berufsbildungsfinanzierung/finanzierung-der-hoeheren-berufsbildung.html