Alles rund um Spreng- und Verwendungsausweise: Informationen und Dienstleistungen
Finden Sie alle wichtigen Informationen zu Spreng- und Verwendungsausweisen: Wie Sie einen neuen Ausweis beantragen, ausländische Ausweise anerkennen lassen, Beschwerde einreichen oder Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragen können. Nutzen Sie praktische Online-Portale und profitieren Sie von umfassender Beratung durch das SBFI.
Neuer Spreng- oder Verwendungsausweis
Haben Sie Ihren Ausweis verloren oder wurde er gestohlen? Möchten Sie persönliche Daten ändern oder Ihren alten Papierausweis gegen das moderne Kreditkartenformat eintauschen? Reichen Sie Ihren Antrag bequem online über das öffentliche Portal für Spreng- und Verwendungsausweise ein.
Anerkennung ausländischer Ausweise
Möchten Sie ausländische Ausweise anerkennen lassen? Die Prüfungskommission entscheidet, ob diese den schweizerischen Ausweisen gleichgestellt werden. Sie prüft auch, ob eine ergänzende Prüfung nötig ist. Weitere Details finden Sie in der Liste der Gleichwertigkeiten oder in den Richtlinien des SBFI.
Bescheinigung für Anerkennung im Ausland
Schweizer Abschlüsse werden im Ausland nicht automatisch anerkannt. Sie können jedoch eine Bescheinigung anfordern, die den Abschluss für ausländische Behörden bestätigt. Weiterführende Informationen zu den Anforderungen erhalten Sie auf der Webseite Schweizerische Diplome im Ausland.
Beschwerde einreichen
Bei Streitigkeiten über den Ausgang einer Prüfung oder die Nichtzulassung zur Prüfung ist das SBFI ist die erste Rekursinstanz. Zweite und letzte Beschwerdeinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Das detaillierte Verfahren ist im Merkblatt Akteneinsichtsrecht und im Merkblatt Beschwerden gegen die Nichtzulassung zur Prüfung und Nichterteilung eines Spreng- und Verwendungsausweises beschrieben.
Merkblatt Akteneinsichtsrecht
Das Recht auf Akteneinsicht ist ein Teil des verfassungsmässigen Anspruches auf rechtliches Gehör und umfasst alle für den Entscheid erheblichen Akten.
Merkblatt Beschwerden Spreng- und Verwendungsausweise
Merkblatt: Beschwerden gegen die Nichtzulassung zur Prüfung und Nichterteilung eines Spreng- und Verwendungsausweises. Informationen zum Beschwerdeverfahren
Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung
Haben Sie eine Behinderung und möchten an einer Prüfung teilnehmen? Sie haben Anspruch auf Unterstützung bei Prüfungen. Diese Maßnahmen sollen Nachteile ausgleichen und Chancengleichheit sicherstellen. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Merkblatt.
Beratung und weitere Auskünfte
Haben Sie Fragen zu Prüfungen oder Ausbildungen? Das SBFI bietet Unterstützung und Beratung an. Weitere Dokumente und hilfreiche Links stehen auf der Webseite zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Inhaltsverzeichnis
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Sprengwesen