Ausländische Berufsqualifikationen in der Schweiz
Für die Ausübung gewisser Berufe ist eine Anerkennung erforderlich. Für das Anerkennungsverfahren sind verschiedene Stellen zuständig. An welche Sie sich wenden müssen, hängt von Ihren Berufsqualifikationen ab. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie die zuständige Anerkennungsstelle finden.

Anerkennungsverfahren beim SBFI
Erfahren Sie hier, wie Sie ein Gesuch für eine Anerkennung oder Niveaubestätigung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen im Online-Portal des SBFI einreichen können. Folgen Sie der Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Kontaktformular Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben spezifische Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, zu denen Sie keine Informationen auf www.anerkennung.swiss oder in den FAQ gefunden haben? Dann füllen Sie das Kontaktformular aus.
Rechtliche Grundlagen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Die Schweiz hat einen rechtlichen Rahmen für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geschaffen, um die berufliche Integration von Inhaberinnen und Inhabern im Ausland erworbener Abschlüsse zu erleichtern. Dieser Rahmen beruht auf bilateralen und multilateralen Abkommen, EU-Richtlinien und nationalen Verordnungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Dienstleistungserbringung (max. 90 Tage pro Jahr)
Wenn Sie eine Dienstleistung während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz erbringen möchten, müssen Sie Ihre berufliche Tätigkeit melden.