Ausübung Ihres Berufs in der Schweiz
Sie haben eine Bestätigung für die Berufsausübung per E-Mail vom SBFI erhalten. Diese Bestätigung genügt, um in der Schweiz arbeiten zu dürfen. Sie können sich auf Stellen bewerben und diese bei Bedarf vorlegen.
Vergleich Ihrer ausländischen Ausbildung mit dem Schweizer Bildungssystem
Für einen Vergleich Ihrer Ausbildung mit dem Schweizer Bildungssystem können Ihnen folgende Seiten nützlich sein:
- Für Abschlüsse aus der EU: Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR)
- Für Abschlüsse aus Drittstaaten: Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED)
- Haben Sie einen Hochschulabschluss? Prüfen Sie Ihr Diploma Supplement. Dieses enthält oft wichtige Informationen über Ihre Ausbildung.
Zuordnung Ihrer ausländischen Ausbildung im Schweizer Bildungssystem
Das SBFI prüft gebührenpflichtig die Bildungsstufe und die Dauer Ihrer ausländischen Berufsqualifkation.
Bitten beachten Sie, dass diese Prüfung nicht den Inhalt Ihrer Ausbildung berücksichtigt und sich nicht auf einen bestimmten Schweizer Abschluss bezieht (siehe Muster Niveaubestätigung).
Wichtige Hinweise
- Eine Niveaubestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben eine mindestens zweijährige Vollzeitausbildung abgeschlossen.
- Der Abschluss ist im Herkunftsland staatlich anerkannt. Private Abschlüsse werden nicht berücksichtigt.
- Die Bearbeitungsgebühr für die Niveaubestätigung beträgt 350 CHF. Die Gebühr wird bei einem negativen Entscheid nicht zurückerstattet.
- Aufgrund der extrem hohen Anzahl an Gesuchen muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden. Das Ausstellen der Niveaubestätigung kann bis zu 10 Monate dauern.
- Sobald Sie die Niveaubestätigung beantragt haben, wird Ihnen das SBFI die Informationen zum weiteren Vorgehen mitteilen.