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Anerkennungsverfahren für Bildungsgänge der Berufsmaturität

Auf Antrag der Kantone kann das SBFI Bildungsgänge der Berufsmaturität an Schulen anerkennen. Mit dieser Anerkennung ist der Kanton berechtigt, den Absolventinnen und Absolventen des Bildungsgangs, die die Berufsmaturitätsprüfung bestanden haben, ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis auszustellen. Um das Anerkennungsverfahren zu erleichtern und zu strukturieren, stehen ein Leitfaden und Berichtsvorlagen zur Verfügung.

Anerkennung der Bildungsgänge durch das SBFI

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkennt auf Antrag der Kantone von den Schulen angebotene Bildungsgänge der Berufsmaturität. Mit dieser Anerkennung können die Kantone den Absolventinnen und Absolventen ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis ausstellen.

Voraussetzungen und Regeln der Anerkennung

Die Anerkennung von Bildungsgängen der Berufsmaturität ist in Artikel 29 der Verordnung vom 24. Juni 2009 über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) geregelt. Die Verordnung legt die Anerkennungskriterien und den Verfahrensablauf fest.

Leitfaden beschreibt das Verfahren

Um die beteiligten Partnerinnen und Partner im Anerkennungsverfahren zu unterstützen, wurde ein Leitfaden erarbeitet. Dieser Leitfaden:

  • erläutert die Phasen des Anerkennungsverfahrens;
  • beschreibt die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen;
  • klärt die Zuständigkeiten der einzelnen Partnerinnen und Partner im Verfahren.

Berichtsvorlagen strukturieren das Verfahren

Um ein effizientes Verfahren sicherzustellen, stehen ausserdem Berichtsvorlagen zur Verfügung. Sie wurden von der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission (EBMK) unter Beizug von Expertinnen und Experten erarbeitet und vom SBFI validiert. Die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) konnte ebenfalls zu den Dokumenten Stellung nehmen.

Die erwähnten Instrumente dienen dazu, das Anerkennungsverfahren für die beteiligten Partnerinnen und Partner zu vereinfachen und zu strukturieren.

Dokumentation

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI