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Dienstleistung

Anerkennungsverfahren HF

Das SBFI ist zuständig für die Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF. In einem Anerkennungsverfahren wird überprüft, ob die Anforderungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und des Rahmenlehrplans erfüllt sind. Mit der Anerkennung ist der Bildungsanbieter berechtigt, den Absolvierenden den geschützten Titel zu verleihen.

Einen Bildungsgang oder ein Nachdiplomstudium HF eidgenössisch anerkennen lassen

Das Anerkennungsverfahren wird durch vom SBFI delegierte Expertinnen und Experten durchgeführt. Die Rollen der verschiedenen Akteure und der Ablauf des Anerkennungsprozesses werden im Leitfaden beschrieben.

Prozess für Anpassungen der Kriterien der Anerkennungsverfahren HF

In den Anerkennungsverfahren erfolgt die Prüfung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF anhand von vorgegebenen Kriterien (vgl. Leifaden, Anhänge 1-5). Die Kriterien basieren auf den Vorgaben der MiVo-HF. Das SBFI kann bei begründetem Bedarf Anpassungen an den Kriterien vornehmen, sofern diese den Vorgaben der MiVo-HF entsprechen. Das SBFI hat gemeinsam mit den Akteuren den Prozess dafür definiert. Alle Informationen finden sich im Prozessbeschrieb.

Diplome von höheren Fachschulen gestalten

Um den Erkennungswert der HF-Diplome zu steigern, hat das SBFI in Zusammenarbeit mit der Konferenz HF Empfehlungen und Vorgaben für die Gestaltung der HF-Diplome erlassen.

Anerkannte Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF finden

Im Berufsverzeichnis sind die anerkannten Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF sowie die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien HF im Anerkennungsverfahren aufgeführt.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI