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Anerkennungsverfahren von berufspädagogischen Bildungsgängen

Das SBFI ist zuständig für die Anerkennung von Bildungsgängen für Berufsbildungsverantwortliche. Das Verfahren läuft folgendermassen ab.

Die revidierten Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche sind ab 1. März 2025 gültig. Alle Begleitdokumente und Merkblätter sind grundsätzlich nachwievor gültig. Sie werden im Laufe des Jahres 2025 überarbeitet und aktualisiert. Für Auskünfte insbesondere zur Anforderung an die Qualifikation wenden sie sich bitte an den Fachkontakt.

Dossier einreichen

Die Bildungsinstitutionen reichen gemäss Kriterienkatalog ein Dossier ein. Dieses Dossier für die Anerkennung des Bildungsganges muss mindestens vier Monate vor Beginn des Bildungsganges beim SBFI eingereicht werden.

Bestätigung des SBFI

Das SBFI bestätigt den Erhalt des vollständigen Dossiers. Diese Bestätigung berechtigt die Bildungsinstitution dazu, gegenüber den Teilnehmenden des Bildungsganges den Hinweis «im Anerkennungsverfahren» zu verwenden.

Prüfungsverfahren

Das SBFI ist für die Prüfung des Bildungsganges verantwortlich. Die Prüfung wird von Expertinnen und Experten durchgeführt. Neben der Prüfung der Dossiers werden Besuche vor Ort durchgeführt. Das Prüfungsverfahren ist entwicklungsoffen konzipiert. Dadurch können noch während des Anerkennungsverfahrens allfällige Mängel behoben werden. Kommt die Expertengruppe zum Schluss, dass der Bildungsgang den gesetzlichen Vorgaben entspricht, stellt letztere einen Antrag zur Anerkennung ans SBFI.

Entscheid

Aufgrund der Berichte des Expertenteams und der Stellungnahme der Institution wird ein Antrag an das SBFI gestellt. Der Entscheid wird den Gesuchstellern mitgeteilt. Das SBFI informiert auf seiner Webseite über die Anerkennung.

Dokumentation

Integrierte Bildungsgänge mit SVEB

Berufspädagogische Zusatzmodule für Inhaber/innen des SVEB-Zertifikats

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI