Anerkennungsverfahren von berufspädagogischen Bildungsgängen
Das SBFI ist zuständig für die Anerkennung von Bildungsgängen für Berufsbildungsverantwortliche. Das Verfahren läuft folgendermassen ab.
Die revidierten Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche sind ab 1. März 2025 gültig. Alle Begleitdokumente und Merkblätter sind grundsätzlich nachwievor gültig. Sie werden im Laufe des Jahres 2025 überarbeitet und aktualisiert. Für Auskünfte insbesondere zur Anforderung an die Qualifikation wenden sie sich bitte an den Fachkontakt.
Dossier einreichen
Die Bildungsinstitutionen reichen gemäss Kriterienkatalog ein Dossier ein. Dieses Dossier für die Anerkennung des Bildungsganges muss mindestens vier Monate vor Beginn des Bildungsganges beim SBFI eingereicht werden.
Bestätigung des SBFI
Das SBFI bestätigt den Erhalt des vollständigen Dossiers. Diese Bestätigung berechtigt die Bildungsinstitution dazu, gegenüber den Teilnehmenden des Bildungsganges den Hinweis «im Anerkennungsverfahren» zu verwenden.
Prüfungsverfahren
Das SBFI ist für die Prüfung des Bildungsganges verantwortlich. Die Prüfung wird von Expertinnen und Experten durchgeführt. Neben der Prüfung der Dossiers werden Besuche vor Ort durchgeführt. Das Prüfungsverfahren ist entwicklungsoffen konzipiert. Dadurch können noch während des Anerkennungsverfahrens allfällige Mängel behoben werden. Kommt die Expertengruppe zum Schluss, dass der Bildungsgang den gesetzlichen Vorgaben entspricht, stellt letztere einen Antrag zur Anerkennung ans SBFI.
Entscheid
Aufgrund der Berichte des Expertenteams und der Stellungnahme der Institution wird ein Antrag an das SBFI gestellt. Der Entscheid wird den Gesuchstellern mitgeteilt. Das SBFI informiert auf seiner Webseite über die Anerkennung.