Anleitung zur Meldung einer Dienstleistungserbringung beim SBFI
Hier erfahren Sie, wie Sie die Meldung Ihrer Dienstleistungserbringung in der Schweiz (max. 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr) im Online-Portal des SBFI einreichen oder erneuern können und welche Dokumente für das Verfahren erforderlich sind.
Ablauf erste Meldung
- Benutzerkonto im Online-Portal erstellen (siehe Anleitung zur Registrierung weiter unten).
- Im Online-Portal mit dem neu registrierten Account einloggen.
- Klicken Sie auf «Meldung erfassen».
- Angaben zur Dienstleistungserbringung ausfüllen.
- Begleitdokumente hochladen:
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Pass oder Identitätskarte)
- aktuelle Bescheinigung, dass Sie rechtmässig zur Ausübung des Berufs im Herkunftsstaat niedergelassen sind und dass Ihnen die Ausübung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
- amtlich beglaubigte Kopie des Berufsqualifikationsnachweises (Abschluss)
- gültige Berufshaftpflichtversicherung (je nach beruflicher Tätigkeit)
- Beleg der Bearbeitungsgebühr von CHF 90.-. Die Kontoangaben finden Sie hier (PDF).
- Klicken Sie auf «Meldung einreichen».
- Die Meldestelle des SBFI bestätigt den Eingang der Meldung per E-Mail und prüft die eingereichten Dokumente. Fehlen erforderliche Dokumente, dann werden Sie per E-Mail darüber informiert.
- Sind alle erforderlichen Dokumente vorhanden, werden Sie per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert. Es ist möglich, dass Sie bestimmte Dokumente im Original per Post einreichen müssen, damit die Echtheit überprüft werden kann.
- Die Meldung gilt als vollständig und wird direkt an die zuständige Behörde für die Berufsausübung weitergeleitet.
- Sobald Ihre Berufsqualifikationen erfolgreich nachgeprüft wurden, wird Ihre Meldung an die Behörde für die Berufsausübung weitergeleitet.
- Sie dürfen Ihre Tätigkeit ausüben, sobald die zuständige Behörde bestätigt, dass der Dienstleistungserbringung nichts entgegensteht. Diese Mitteilung erfolgt innerhalb eines Monats nach Eingang Ihrer vollständigen Meldung.
Ablauf Erneuerung der Meldung
Die Meldung muss jährlich erneuert werden und kann frühestens ab November für das folgende Kalenderjahr eingereicht werden. Die Erneuerung beim SBFI ist kostenlos.
- Im Online-Portal mit Ihrem bestehenden Account einloggen.
- Erfassen Sie die Erneuerung, indem Sie unter «Aktionen» auf das Symbol mit dem runden Pfeil klicken.
- Angaben zur Dienstleistungserbringung ausfüllen.
- Begleitdokumente hochladen:
- aktuelle Bescheinigung, dass Sie rechtmässig zur Ausübung des Berufs im Herkunftsstaat niedergelassen sind und dass Ihnen die Ausübung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
- gültige Berufshaftpflichtversicherung (je nach beruflicher Tätigkeit)
- Klicken Sie auf «Meldung einreichen».
- Die Meldestelle des SBFI bestätigt den Eingang der Erneuerung per E-Mail und prüft die eingereichten Dokumente. Fehlen erforderliche Dokumente, dann werden Sie per E-Mail darüber informiert.
- Sind alle erforderlichen Dokumente vorhanden, werden Sie per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert. Es ist möglich, dass Sie bestimmte Dokumente im Original per Post einreichen müssen, damit die Echtheit überprüft werden kann.
- Die Meldung gilt als vollständig und wird direkt an die zuständige Behörde weitergeleitet.
- Sie dürfen Ihre Tätigkeit ausüben, sobald die zuständige Behörde bestätigt, dass der Dienstleistungserbringung nichts entgegensteht.
Wichtig: Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, dass Sie Änderungen gegenüber den bisher gemeldeten Daten mitteilen und die nötigen Begleitdokumente zu den Änderungen bei der Meldestelle des SBFI einreichen.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Anerkennung Berufsqualifikationen