Ausbildungs- und Prüfungsreglemente in der Spreng- und Pyrotechnik
Für den Erwerb von Spreng- und Verwendungsausweisen gelten klare Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien. Berufsverbände und interessierte Wirtschaftskreise sorgen für praxisnahe Inhalte, abgestimmt auf den Arbeitsmarkt. Je Berechtigung gibt es eine einzige Trägerschaft. Hier erfahren Sie, welche Ausbildungs- und Prüfungsreglemente und Trägerschaften es gibt und wie die Ausbildungen und Prüfungen organisiert sind.
Überblick: Ausbildungs- und Prüfungsreglemente
Die Ausbildungs- und Prüfungsreglemente legen Ausbildungsinhalte, Prüfungsstoff und Zulassungskriterien fest. Eine Prüfungskommission setzt die Vorgaben um. Aktuell existieren sechs Trägerschaften für verschiedene Spreng- und Verwendungsberechtigungen.
Was regelt das Reglement?
- Ausbildungs- und Prüfungsinhalte nach Fächern
- Art und Dauer der Fächer
- Zulassungsvoraussetzungen
- Anmeldeverfahren
- Zusammensetzung der Prüfungskommission
Die Trägerschaften erstellen die Reglemente und reichen diese dem SBFI zur Genehmigung ein.
Welche Berechtigungen gibt es?
Die Berechtigungen gliedern sich in:
- Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME, VE
- Sprengberechtigungen BA, UW und Verwendungsberechtigungen RS, SV, SS
- Sprengberechtigung LA
- Sprengberechtigungen für die Polizei
- Verwendungsberechtigung HA
- Verwendungsberechtigungen BF, FWA, FWB
Die Trägerschaften im Detail
Für Details finden Sie hier die vollständigen Reglemente und Wegleitungen als PDF.
Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME, VE
Trägerschaft: Schweizerischer Baumeisterverband (SBV), Sprengverband Schweiz (SVS), Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten (SAFAS)
Ausbildungsreglement A, B, C, GR, ME, VE
Reglement über die Ausbildung für den Erwerb der Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME, VE
Prüfungsreglement A, B, C, GR, ME, VE
Reglement über die Prüfung für den Erwerb der Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME, VE
Wegleitung A, B, C, GR, ME, VE
Wegleitung für die Ausbildung und Prüfung von Sprengberechtigten A, B, C, GR, ME, VE
Sprengberechtigungen BA, UW, Verwendungsberechtigungen RS, SV, SS
Trägerschaft: Sprengverband Schweiz (SVS), Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten (SAFAS)
Reglement BA, UW + RS, SV, SS
Reglement über die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Sprengberechtigungen BA, UW und der Verwendungsberechtigungen RS, SV, SS
Wegleitung BA, UW + RS, SV, SS
Wegleitung für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Sprengberechtigungen BA, UW und der Verwendungsberechtigungen RS, SV, SS
Sprengberechtigung LA
Trägerschaft: Seilbahnen Schweiz (SBS)
Sprengberechtigungen für die Polizei
Trägerschaft: Schweizerisches Polizei-Institut (SPI)
Reglement P (VW, EA, IE, E, VE, ME)
Reglement über die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des Sprengausweises P mit den Sprengberechtigungen VW, EA, IE, E, VE, ME
Wegleitung P (VW, EA, IE, E, VE, ME)
Wegleitung für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des Sprengausweises P mit den Sprengberechtigungen VW, EA, IE, E, VE, ME
Verwendungsberechtigung HA
Trägerschaft: Hagelabwehrverband Ostschweiz (SBS), Association Romande de Lutte contre la Grêle (ARLG)
Verwendungsberechtigungen BF, FWA, FWB
Trägerschaft: Interessensgemeinschaft Feuerwerk
Rechtliche Grundlagen
Inhaltsverzeichnis
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Sprengwesen