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Dienstleistung

Ausbildungs- und Prüfungsreglemente in der Spreng- und Pyrotechnik

Für den Erwerb von Spreng- und Verwendungsausweisen gelten klare Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien. Berufsverbände und interessierte Wirtschaftskreise sorgen für praxisnahe Inhalte, abgestimmt auf den Arbeitsmarkt. Je Berechtigung gibt es eine einzige Trägerschaft. Hier erfahren Sie, welche Ausbildungs- und Prüfungsreglemente und Trägerschaften es gibt und wie die Ausbildungen und Prüfungen organisiert sind.

Überblick: Ausbildungs- und Prüfungsreglemente

Die Ausbildungs- und Prüfungsreglemente legen Ausbildungsinhalte, Prüfungsstoff und Zulassungskriterien fest. Eine Prüfungskommission setzt die Vorgaben um. Aktuell existieren sechs Trägerschaften für verschiedene Spreng- und Verwendungsberechtigungen.

Was regelt das Reglement?

  • Ausbildungs- und Prüfungsinhalte nach Fächern
  • Art und Dauer der Fächer
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Anmeldeverfahren
  • Zusammensetzung der Prüfungskommission

Die Trägerschaften erstellen die Reglemente und reichen diese dem SBFI zur Genehmigung ein.

Welche Berechtigungen gibt es?

Die Berechtigungen gliedern sich in:

  • Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME, VE
  • Sprengberechtigungen BA, UW und Verwendungsberechtigungen RS, SV, SS
  • Sprengberechtigung LA
  • Sprengberechtigungen für die Polizei
  • Verwendungsberechtigung HA
  • Verwendungsberechtigungen BF, FWA, FWB

Die Trägerschaften im Detail

Für Details finden Sie hier die vollständigen Reglemente und Wegleitungen als PDF.

Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME, VE

Trägerschaft: Schweizerischer Baumeisterverband (SBV), Sprengverband Schweiz (SVS), Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten (SAFAS)

Sprengberechtigungen BA, UW, Verwendungsberechtigungen RS, SV, SS

Trägerschaft: Sprengverband Schweiz (SVS), Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten (SAFAS)

Sprengberechtigung LA

Trägerschaft: Seilbahnen Schweiz (SBS)

Sprengberechtigungen für die Polizei

Trägerschaft: Schweizerisches Polizei-Institut (SPI)

Verwendungsberechtigung HA

Trägerschaft: Hagelabwehrverband Ostschweiz (SBS), Association Romande de Lutte contre la Grêle (ARLG)

Verwendungsberechtigungen BF, FWA, FWB

Trägerschaft: Interessensgemeinschaft Feuerwerk

Rechtliche Grundlagen

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Höhere Berufsbildung
Sprengwesen