Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten
Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten: Alles, was Sie wissen müssen. Wer darf Sprengarbeiten ausführen? Diese Berechtigungen regeln es.
Überblick über die Berechtigungen
Die Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten sind in drei Kategorien unterteilt: A, B und C. Jede Kategorie hat spezifische Anforderungen und Einsatzbereiche.
Berechtigung A
Die Berechtigung A erlaubt allgemeine Sprengarbeiten mit geringem Schadensrisiko unter folgenden Einschränkungen selbstständig auszuführen:
- Maximale Sprengstoffmenge: 5 kg pro Sprengung.
- Bei pyrotechnischer Zündung: Nur eine Sicherheitsanzündschnur erlaubt.
Mit dieser Berechtigung führen Sie einfache Sprengarbeiten selbstständig durch.
Berechtigung B
Die Berechtigung B erlaubt allgemeine Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadensrisiko unter folgenden Einschränkungen selbstständig auszuführen:
- Bis zu 25 kg Sprengstoff pro Sprengung.
- Größere Sprengstoffmengen je Sprengung dürfen nur nach den erforderlichen schriftlichen Anweisungen (Sprengplan, usw.) einer Person mit der Berechtigung C und unter deren fachkundiger Überwachung durchgeführt werden.
Die Berechtigung B umfasst auch die Berechtigung A.
Berechtigung C
Die Berechtigung C ermächtigt,
- allgemeine Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadenrisiko selbstständig zu planen und auszuführen.
- allgemeine Sprengarbeiten mit hohem Schadenrisiko nach den schriftlichen Anweisungen (Projektunterlagen, usw.) ausgewiesener Fachpersonen zu planen und unter deren projektbezogenen Überwachung auszuführen.
Diese Berechtigung schliesst die Berechtigungen A und B ein.
Zulassungsbedingungen (Kurs und Prüfung)
* Eine Ausbildung oder Berufspraxis in den nachfolgenden Berufsgruppen nachweisen kann: Baugewerbe, Forst- oder Landwirtschaft, Gewinnungsstätten von mineralischen Rohstoffen, Sprengmittelindustrie, Polizei, Armee oder ähnlichen Bereichen, in welchen Sprengmittel verwendet werden können.
** Berufserfahrung in einer unter «Ausbildung» aufgeführten Berufsgruppen. Über Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag der Kreiskommission.
Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen
Termine und Details erfahren Sie bei den jeweiligen Sekretariaten der Institutionen.
Dokumentation
Wichtige Dokumente
Ausbildungs- und Prüfungsreglement A, B, C, GR, ME, VE, BA, UW, HM
Reglement über die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb der Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME, VE, BA, UW, HM
Wegleitung A, B, C, GR, ME, VE, BA, UW, HM
Wegleitung für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Sprengberechtigungen A, B, C, GR, ME, VE, BA, UW, HM
Ausstellung der Zuverlässigkeitsbescheinigung
Merkblatt: Ausstellung der Zuverlässigkeitsbescheinigung (Sprengwesen / Pyrotechnik).
Rechtliche Grundlagen
Links
Inhaltsverzeichnis
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Sprengwesen