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Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten

Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten: Alles, was Sie wissen müssen. Wer darf Sprengarbeiten ausführen? Diese Berechtigungen regeln es.

Überblick über die Berechtigungen

Die Berechtigungen für allgemeine Sprengarbeiten sind in drei Kategorien unterteilt: A, B und C. Jede Kategorie hat spezifische Anforderungen und Einsatzbereiche.

Berechtigung A

Die Berechtigung A erlaubt allgemeine Sprengarbeiten mit geringem Schadensrisiko unter folgenden Einschränkungen selbstständig auszuführen:

  • Maximale Sprengstoffmenge: 5 kg pro Sprengung.
  • Bei pyrotechnischer Zündung: Nur eine Sicherheitsanzündschnur erlaubt.

Mit dieser Berechtigung führen Sie einfache Sprengarbeiten selbstständig durch.

Berechtigung B

Die Berechtigung B erlaubt allgemeine Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadensrisiko unter folgenden Einschränkungen selbstständig auszuführen:

  • Bis zu 25 kg Sprengstoff pro Sprengung.
  • Größere Sprengstoffmengen je Sprengung dürfen nur nach den erforderlichen schriftlichen Anweisungen (Sprengplan, usw.) einer Person mit der Berechtigung C und unter deren fachkundiger Überwachung durchgeführt werden.

Die Berechtigung B umfasst auch die Berechtigung A.

Berechtigung C

Die Berechtigung C ermächtigt,

  • allgemeine Sprengarbeiten mit erhöhtem Schadenrisiko selbstständig zu planen und auszuführen.
  • allgemeine Sprengarbeiten mit hohem Schadenrisiko nach den schriftlichen Anweisungen (Projektunterlagen, usw.) ausgewiesener Fachpersonen zu planen und unter deren projektbezogenen Überwachung auszuführen.

Diese Berechtigung schliesst die Berechtigungen A und B ein.

Zulassungsbedingungen (Kurs und Prüfung)

* Eine Ausbildung oder Berufspraxis in den nachfolgenden Berufsgruppen nachweisen kann: Baugewerbe, Forst- oder Landwirtschaft, Gewinnungsstätten von mineralischen Rohstoffen, Sprengmittelindustrie, Polizei, Armee oder ähnlichen Bereichen, in welchen Sprengmittel verwendet werden können.
** Berufserfahrung in einer unter «Ausbildung» aufgeführten Berufsgruppen. Über Ausnahmen entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag der Kreiskommission.

Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen

Termine und Details erfahren Sie bei den jeweiligen Sekretariaten der Institutionen.

Dokumentation

Wichtige Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Links

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Höhere Berufsbildung
Sprengwesen