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Berechtigungen für besondere Sprengarbeiten BA, GR, HM, KA, ME, UW, VE, WS

Besondere Sprengarbeiten erfordern spezifische Fachkenntnisse und Berechtigungen. Je nach Schwierigkeit sind sie an zusätzliche Qualifikationen gebunden. Dieser Übersicht zeigt die verschiedenen Berechtigungen, die Zulassungsbedingungen und die zuständigen Institutionen.

Übersicht der Berechtigungen

Bauwerksprengungen (BA)

Ermöglicht das fachgerechte Sprengen von Bauwerksteilen oder ganzen Bauwerken.

Grossbohrlochsprengungen (GR)

Erlaubt die Durchführung von Grossbohrlochsprengungen mit Bohrlöchern von mehr als 12 m Länge und mehr als 65 mm Durchmesser.

Sprengungen in heissen Massen (HM)

Die Berechtigung HM ermächtigt Sprengungen in heissen Massen (die Temperatur der zu sprengenden Medien übersteigt + 70°C) fachgerecht durchzuführen. Das zu sprengende Medium ist zum Beispiel Schlacke in Industrieöfen und Feuerungsanlagen sowie Ansätze und Rückstände in Industrie- und Hochöfen.

Kammersprengungen (KA)

Die Berechtigung KA ermächtigt Ein-, Zwei- und Mehrkammersprengungen fachgerecht auszuführen.

Die Berechtigung KA wurde Ende 2025 aufgehoben.

Metallsprengungen (ME)

Ermöglicht das Sprengen von Drahtseilen, Rundeisen und einfachen Metallprofilen.

Sprengungen unter Wasser (UW)

Die Berechtigung UW ermächtigt unter der Wasseroberfläche Sprengungen durchzuführen, um zum Beispiel Fluss- oder Hafensohlen tiefer zu legen oder Felsriffe oder Bauteile zu entfernen.

Vernichten von Sprengmitteln (VE)

Erlaubt grössere Mengen von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln zu vernichten.

Werksteingewinnung (WS)

Ermöglicht Sprengungen zur Gewinnung von Werksteinen für die Weiterverarbeitung.

Die Berechtigung WS wurde Ende 2025 aufgehoben.

Zulassungsbedingungen (Kurs und Prüfung)

Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen

Ausbildungs- und Prüfungstermine sind direkt bei den Institutionen zu erfragen.

Dokumentation

Wichtige Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Links

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Höhere Berufsbildung
Sprengwesen