Berechtigungen für besondere Sprengarbeiten Lawinensprengen LA
Die Berechtigung für Lawinensprengungen ermöglicht die künstliche Auslösung von Lawinen mit Sprengladungen bis 15 kg. Für den Erwerb dieser Berechtigung gelten klare Voraussetzungen. Dazu zählen eine spezielle Ausbildung, Prüfungen und gesundheitliche Eignung. Alle Details zu Kursen, Prüfungen und rechtlichen Grundlagen finden sich hier.
Voraussetzungen für die Berechtigung
Zulassungsbedingungen:
- Mündigkeit
- Zuverlässigkeitsbescheinigung
- Erfüllung der Anforderungen gemäss Merkblatt für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für das Lawinensprengen (siehe Wegleitung Sprengwesen, Ausbildung künstliche Auslösung von Lawinen).
- Fristgerechte Bezahlung der Kurs- und Prüfungsgebühr
- Erfolgreiche absolvierter Zentralkurs B der Seilbahnen Schweiz
Es sind keine weiteren Sprengberechtigungen notwendig.
Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen
Die Ausbildung und Prüfungen werden von den Seilbahnen Schweiz (SBS) organisiert. Termine und Details sind beim Sekretariat der SBS erhältlich
Dokumentation
Wichtige Dokumente
Ausbildungsreglement LA
Reglement über die Ausbildung für den Erwerb der Sprengberechtigung LA
Prüfungsreglement LA
Reglement über die Prüfung für den Erwerb der Sprengberechtigung LA
Wegleitung LA
Wegleitung Sprengwesen: Ausbildung künstliche Auslösung von Lawinen (Lawinensprengen LA)
Ausstellung der Zuverlässigkeitsbescheinigung
Merkblatt: Ausstellung der Zuverlässigkeitsbescheinigung (Sprengwesen / Pyrotechnik).
Rechtliche Grundlagen
Links
Inhaltsverzeichnis
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Sprengwesen