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Berechtigungen für besondere Sprengarbeiten Lawinensprengen LA

Die Berechtigung für Lawinensprengungen ermöglicht die künstliche Auslösung von Lawinen mit Sprengladungen bis 15 kg. Für den Erwerb dieser Berechtigung gelten klare Voraussetzungen. Dazu zählen eine spezielle Ausbildung, Prüfungen und gesundheitliche Eignung. Alle Details zu Kursen, Prüfungen und rechtlichen Grundlagen finden sich hier.

Voraussetzungen für die Berechtigung

Zulassungsbedingungen:

  • Mündigkeit
  • Zuverlässigkeitsbescheinigung
  • Erfüllung der Anforderungen gemäss Merkblatt für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für das Lawinensprengen (siehe Wegleitung Sprengwesen, Ausbildung künstliche Auslösung von Lawinen).
  • Fristgerechte Bezahlung der Kurs- und Prüfungsgebühr
  • Erfolgreiche absolvierter Zentralkurs B der Seilbahnen Schweiz

Es sind keine weiteren Sprengberechtigungen notwendig.

Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen

Die Ausbildung und Prüfungen werden von den Seilbahnen Schweiz (SBS) organisiert. Termine und Details sind beim Sekretariat der SBS erhältlich

Dokumentation

Wichtige Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Links

Suva

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Höhere Berufsbildung
Sprengwesen