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Berechtigungen für Feuerwerk A, B und Bühnenfeuerwerk

Die Berechtigungen Feuerwerk A (FWA), Feuerwerk B (FWB) und Bühnenfeuerwerk (BF) ermöglichen das Abbrennen von Feuerwerken unter bestimmten Bedingungen. Diese Berechtigungen gelten für das Abbrennen von Feuerwerken im Freien und auf Bühnenflächen. Die genauen Anforderungen und Zulassungsbedingungen sind in den entsprechenden Kursen und Prüfungen festgelegt.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

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