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Berechtigungen für pyrotechnische Gegenstände: Hagelabwehrraketen, Rettungssprengladungen, Sprengschweissen und Schnellöffnende Ventile

Die Berechtigungen für Hagelabwehrraketen (HA), Rettungssprengladungen (RS), Sprengschweissen (SS) und Schnellöffnende Ventile (SV) ermöglichen die selbstständige Nutzung dieser pyrotechnischen Gegenstände zu gewerblichen Zwecken der Kategorie P2.

Hagelabwehrraketen (HA)

Die Berechtigung HA erlaubt den Einsatz von Hagelabwehrraketen. Diese werden zur Prävention von Hagelschäden eingesetzt.

Rettungssprengladungen (RS)

Die Berechtigung Rettungssprengladungen (RS) wurde per Ende 2025 aufgehoben.

Sprengschweissen (SS)

Die Berechtigung Sprengschweissen (SS) wurde per Ende 2025 aufgehoben.

Schnellöffnende Ventile (SV)

Die Berechtigung für Schnellöffnende Ventile (SV) wurde 2019 aufgehoben.

Zulassungsbedingungen (Kurs und Prüfung)

Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen

Die Termine für Kurse und Prüfungen müssen direkt bei den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen erfragt werden.

Dokumentation

Wichtige Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Links

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Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Höhere Berufsbildung
Sprengwesen