Berechtigungen für pyrotechnische Gegenstände: Hagelabwehrraketen, Rettungssprengladungen, Sprengschweissen und Schnellöffnende Ventile
Die Berechtigungen für Hagelabwehrraketen (HA), Rettungssprengladungen (RS), Sprengschweissen (SS) und Schnellöffnende Ventile (SV) ermöglichen die selbstständige Nutzung dieser pyrotechnischen Gegenstände zu gewerblichen Zwecken der Kategorie P2.
Hagelabwehrraketen (HA)
Die Berechtigung HA erlaubt den Einsatz von Hagelabwehrraketen. Diese werden zur Prävention von Hagelschäden eingesetzt.
Rettungssprengladungen (RS)
Die Berechtigung Rettungssprengladungen (RS) wurde per Ende 2025 aufgehoben.
Sprengschweissen (SS)
Die Berechtigung Sprengschweissen (SS) wurde per Ende 2025 aufgehoben.
Schnellöffnende Ventile (SV)
Die Berechtigung für Schnellöffnende Ventile (SV) wurde 2019 aufgehoben.
Zulassungsbedingungen (Kurs und Prüfung)
Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen
Die Termine für Kurse und Prüfungen müssen direkt bei den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen erfragt werden.
Dokumentation
Wichtige Dokumente
Reglement HA
Reglement über die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Verwendungsberechtigung HA
Wegleitung HA
Wegleitung für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Verwendungsberechtigung HA
Ausstellung der Zuverlässigkeitsbescheinigung
Merkblatt: Ausstellung der Zuverlässigkeitsbescheinigung (Sprengwesen / Pyrotechnik).
Rechtliche Grundlagen
Links
Inhaltsverzeichnis
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Sprengwesen