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Berechtigungen für pyrotechnische Gegenstände: Hagelabwehrraketen, Rettungssprengladungen, Sprengschweissen und Schnellöffnende Ventile

Die Berechtigungen für Hagelabwehrraketen (HA), Rettungssprengladungen (RS), Sprengschweissen (SS) und Schnellöffnende Ventile (SV) ermöglichen die selbstständige Nutzung dieser pyrotechnischen Gegenstände zu gewerblichen Zwecken der Kategorie P2.

Hagelabwehrraketen (HA)

Die Berechtigung HA erlaubt den Einsatz von Hagelabwehrraketen. Diese werden zur Prävention von Hagelschäden eingesetzt.

Rettungssprengladungen (RS)

Mit der Berechtigung RS dürfen Rettungssprengladungen verwendet werden. Diese Sprengladungen dienen dazu, sich bei Rettungseinsätzen den Zugang zu verschlossenen Räumen zu verschaffen.

Sprengschweissen (SS)

Die Berechtigung SS ermächtigt zur Vorbereitung und Zündung von Sprengweissladungen. Diese Technik wird hauptsächlich im Freileitungsbau verwendet, um Kabel zu verbinden.

Schnellöffnende Ventile (SV)

Die Berechtigung für Schnellöffnende Ventile (SV) wurde 2019 aufgehoben.

Zulassungsbedingungen (Kurs und Prüfung)

HA

RS

SS

Mündig

X

X

X

Zuverlässigkeitsbescheinigung

X

X

X

Fristgerechte Bezahlung Ausbildungs- und Prüfungsgebühr

X

X

X

Kursbesuch

X

X

X

Nachweis, dass sich die Person in der Haupt- oder Nebentätigkeit mit der Arbeit, für welche die Berechtigung benötigt wird, zu befassen hat

X

X

Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen

HA

RS

SS

Hagelabwehrverband Ostschweiz (HavOs)

X

Association Romande de Lutte contre la Grêle (ARLG)
Jean-Rémy Chevalley
1070 Puidoux

X

Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten (SAFAS)

X

X

Die Termine für Kurse und Prüfungen müssen direkt bei den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen erfragt werden.

Dokumentation

Wichtige Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Links

Suva

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Höhere Berufsbildung
Sprengwesen