Berechtigungen für Sprengarbeiten bei der Polizei
Der Sprengausweis P ermöglicht Polizeiangehörigen die Durchführung spezieller Sprengarbeiten. Weitere Informationen zu Ausbildungen, Prüfungen und rechtlichen Grundlagen sind hier verfügbar.
Sprengberechtigungen der Polizei
Der Sprengausweis P ist für spezifische Tätigkeiten innerhalb der Polizei vorgesehen.
- Verwaltung (VW)
- Erstabklärer (EA)
- Intervention (IE)
- Entschärfer (E)
- Vernichten von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln (VE)
- Metallsprengungen (ME)
Diese Sprengarbeiten dürfen ausschließlich von Polizeiangehörigen ausgeführt werden.
Zulassungsbedingungen
Es sind nur Angehörige der Polizei mit der entsprechenden Funktion zugelassen.
Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen
Die Ausbildungen und Prüfungen zum Erwerb des Sprengausweises P erfolgt durch das Schweizerische Polizei-Institut (SPI). Termine und Details sind beim Sekretariat des SPI erhältlich.
Dokumentation
Wichtige Dokumente
Reglement P (VW, EA, IE, E, VE, ME)
Reglement über die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des Sprengausweises P mit den Sprengberechtigungen VW, EA, IE, E, VE, ME
Wegleitung P (VW, EA, IE, E, VE, ME)
Wegleitung für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des Sprengausweises P mit den Sprengberechtigungen VW, EA, IE, E, VE, ME
Ausstellung der Zuverlässigkeitsbescheinigung
Merkblatt: Ausstellung der Zuverlässigkeitsbescheinigung (Sprengwesen / Pyrotechnik).
Rechtliche Grundlagen
Inhaltsverzeichnis
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Sprengwesen