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Berechtigungen für Sprengarbeiten bei der Polizei

Der Sprengausweis P ermöglicht Polizeiangehörigen die Durchführung spezieller Sprengarbeiten. Weitere Informationen zu Ausbildungen, Prüfungen und rechtlichen Grundlagen sind hier verfügbar.

Sprengberechtigungen der Polizei

Der Sprengausweis P ist für spezifische Tätigkeiten innerhalb der Polizei vorgesehen.

  • Verwaltung (VW)
  • Erstabklärer (EA)
  • Intervention (IE)
  • Entschärfer (E)
  • Vernichten von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln (VE)
  • Metallsprengungen (ME)

Diese Sprengarbeiten dürfen ausschließlich von Polizeiangehörigen ausgeführt werden.

Zulassungsbedingungen

Es sind nur Angehörige der Polizei mit der entsprechenden Funktion zugelassen.

Ausbildungs- und Prüfungsinstitutionen

Die Ausbildungen und Prüfungen zum Erwerb des Sprengausweises P erfolgt durch das Schweizerische Polizei-Institut (SPI). Termine und Details sind beim Sekretariat des SPI erhältlich.

Dokumentation

Wichtige Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Höhere Berufsbildung
Sprengwesen