Berufspädagogische Bildungsgänge
Berufsbildungsverantwortliche sind in verschiedenen Lernumgebungen tätig. Je nach Lernort, Ausbildungsinhalt und Funktion sind unterschiedliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen wichtig.
Ausbildung
Die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen richtet sich nach den Rahmenlehrplänen des SBFI. In diesen werden die Mindestanforderungen an die Bildungsgänge definiert. Sie definieren die Bildungsziele und tragen wesentlich zur Steuerung der Ausbildungsqualität bei.
Bildungsinstitutionen
Die Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortliche werden vom SBFI anerkannt und beaufsichtigt. Sie werden hauptsächlich an der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung EHB sowie an pädagogischen Hochschulen angeboten, vereinzelt auch direkt bei Berufsverbänden und Bildungsinstitutionen. Im Dokument «anerkannte Bildungsgänge und Bildungsgänge im Anerkennungsverfahren» sind die anbietenden Bildungsinstitutionen mit eidg. Anerkennung aufgelistet. Wer sich für die Ausbildung interessiert, kann sich direkt an die Bildungsinstitutionen wenden. Jede Bildungsinstitution ist verantwortlich für die Vergabe ihrer Titel (Diplome, Zertifikate etc.).
Studienaufwand
Der zeitliche Aufwand variiert zwischen den berufspädagogischen Bildungsgängen:
Für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben definiert das Gesetz zwei gleichwertige Bildungsangebote:
- «Bildungsgänge für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben» (100 Lernstunden)
- «Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben» (ehemalige Lehrmeisterkurse, 40 Kursstunden)
Bildungsziele
Folgende sechs Bildungsziele werden in den berufspädagogischen Bildungsgängen vermittelt (vgl. BBV Art. 48):
- 1. Den Umgang mit Lernenden und/oder Studierenden als Interaktionsprozess gestalten.
- 2. Ausbildungs- und Lerneinheiten gemäss Bildungs- und Rahmenlehrplänen planen, durchführen und evaluieren.
- 3. Lernende und/oder Studierende fördern, Lern- und Arbeitsergebnisse beurteilen.
- 4. Das rechtliche, soziale und beraterische Umfeld der beruflichen Grundbildung erfassen und mit ihm interagieren.
- 5. Die eigene Arbeit reflektieren und sich im Kollegium kooperativ einbringen.
Für den RLP für Lehrpersonen für allgemeinbildenden Unterricht (ABU) gilt zusätzlich Folgendes:
- 6. Die beiden Lernbereiche «Sprache und Kommunikation» und «Gesellschaft» inhaltlich erfassen und berufsspezifisch situieren.
Die Bildungsziele werden in den entsprechenden Rahmenlehrplänen (Kapitel 6 ff) differenziert.
Dokumentation
Merkblätter Berufsbildungsverantwortliche
Merkblatt 6.1 Berufsbildner in Lehrbetrieben
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben sind für die praktische Ausbildung der Lernenden zuständig. Dieses Merkblatt präzisiert die Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben und deren Diplome.
Merkblatt 6.2 Berufsbildner in üK
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in überbetrieblichen Kursen und Lehrwerkstätten schlagen die Brücke zwischen dem Lehrbetrieb und der Berufsfachschule. Dieses Merkblatt präzisiert die Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in überbetrieblichen Kurse und deren Diplome.
Merkblatt 6.3 Lehrpersonen BKU
Lehrpersonen für Berufskunde sind an Berufsfachschulen tätig. Dieses Merkblatt präzisiert die Anforderungen an Lehrpersonen für Berufskunde und deren Diplome.
Merkblatt 6.4 Lehrpersonen ABU
Lehrpersonen für Allgemeinbildung sind an Berufsfachschulen tätig. Dieses Merkblatt präzisiert die Anforderungen an Lehrpersonen für Allgemeinbildung und deren Diplome.
Merkblatt 6.5 Lehrpersonen BM
Lehrpersonen für Fächer in der Berufsmaturität unterrichten Lernenden und Studirenden in Bildungsgängen der Berufsmaturität. Dieses Merkblatt präzisiert die Anforderungen an Lehrpersonen für Fächer in der Berufsmaturität und deren Diplome.
Merkblatt 6.6 Lehrpersonen Sport
Lehrpersonen für Sport in der beruflichen Grundbildung fördern die Entwicklung der Lernenden und unterstützen sie beim Aufbau von Kompetenzen, die eine sachkundige und selbstverantwortete Sport- und Bewegungskultur in Schule, Beruf und Freizeit ermöglichen. Dieses Merkblatt präzisiert die Anforderungen an Lehrpersonen für Sport und deren Diplome.
Merkblatt 6.7 Lehrpersonen HF
Lehrpersonen an Höheren Fachschulen zeichnen sich durch hohe fachliche Kompetenz aus und ihr Unterricht orientiert sich an den Arbeitsprozessen der beruflichen Praxis. Dieses Merkblatt präzisiert die Anforderungen an Lehrpersonen an Höheren Fachschulen und deren Diplome.
Fachliche Gleichwertigkeit Berufspädagogische Bildungsgänge
Das vorliegende Merkblatt präzisiert den Umgang mit Artikel 40 Absatz 3 Berufsbildungsverordnung BBV betreffend die Gleichwertigkeit fachlicher Qualifikationen von Berufsbildungsverantwortlichen in der beruflichen Grundbildung