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Berufspädagogische Bildungsgänge

Berufsbildungsverantwortliche sind in verschiedenen Lernumgebungen tätig. Je nach Lernort, Ausbildungsinhalt und Funktion sind unterschiedliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen wichtig.

Ausbildung

Die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen richtet sich nach den Rahmenlehrplänen des SBFI. In diesen werden die Mindestanforderungen an die Bildungsgänge definiert. Sie definieren die Bildungsziele und tragen wesentlich zur Steuerung der Ausbildungsqualität bei.

Bildungsinstitutionen

Die Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortliche werden vom SBFI anerkannt und beaufsichtigt. Sie werden hauptsächlich an der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung EHB sowie an pädagogischen Hochschulen angeboten, vereinzelt auch direkt bei Berufsverbänden und Bildungsinstitutionen. Im Dokument «anerkannte Bildungsgänge und Bildungsgänge im Anerkennungsverfahren» sind die anbietenden Bildungsinstitutionen mit eidg. Anerkennung aufgelistet. Wer sich für die Ausbildung interessiert, kann sich direkt an die Bildungsinstitutionen wenden. Jede Bildungsinstitution ist verantwortlich für die Vergabe ihrer Titel (Diplome, Zertifikate etc.).

Studienaufwand

Der zeitliche Aufwand variiert zwischen den berufspädagogischen Bildungsgängen:

Für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben definiert das Gesetz zwei gleichwertige Bildungsangebote:

  • «Bildungsgänge für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben» (100 Lernstunden)
  • «Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben» (ehemalige Lehrmeisterkurse, 40 Kursstunden)

Bildungsziele

Folgende sechs Bildungsziele werden in den berufspädagogischen Bildungsgängen vermittelt (vgl. BBV Art. 48):

  • 1. Den Umgang mit Lernenden und/oder Studierenden als Interaktionsprozess gestalten.
  • 2. Ausbildungs- und Lerneinheiten gemäss Bildungs- und Rahmenlehrplänen planen, durchführen und evaluieren.
  • 3. Lernende und/oder Studierende fördern, Lern- und Arbeitsergebnisse beurteilen.
  • 4. Das rechtliche, soziale und beraterische Umfeld der beruflichen Grundbildung erfassen und mit ihm interagieren.
  • 5. Die eigene Arbeit reflektieren und sich im Kollegium kooperativ einbringen.

Für den RLP für Lehrpersonen für allgemeinbildenden Unterricht (ABU) gilt zusätzlich Folgendes:

  • 6. Die beiden Lernbereiche «Sprache und Kommunikation» und «Gesellschaft» inhaltlich erfassen und berufsspezifisch situieren.

Die Bildungsziele werden in den entsprechenden Rahmenlehrplänen (Kapitel 6 ff) differenziert.

Dokumentation

Verantwortlichkeiten

Sportunterricht: Anforderungen für Lehrpersonen mit einer Lehrbefähigung für die obligatorische Schule

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI