Bundesbeiträge an die kantonalen Aufwendungen für Schweizer Studierende
Für die Gewährung von Ausbildungsbeihilfen (Stipendien und Studiendarlehen) an Schweizer Studierende – grundsätzlich für Studien im In- und Ausland – sind die Kantone zuständig. Sie entscheiden gestützt auf ihr jeweiliges Stipendienrecht, wer welche Ausbildungsbeihilfen erhält. Das gilt im Prinzip auch für Personen mit Niederlassungsbewilligung und solche mit Flüchtlingsstatus.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Bildungsraum Schweiz