Diplomzusätze für Abschlüsse der höheren Berufsbildung
Diplomzusätze werden zusammen mit den eidgenössischen Diplomen und Fachausweisen abgegeben. Die höheren Fachschulen stellen die Diplomzusätze mit Hilfe von Mustervorlagen des SBFI selbst aus. Nachträgliche Diplomzusätze müssen beim SBFI beantragt werden.
Sobald ein Abschluss der höheren Berufsbildung im NQR Berufsbildung eingestuft ist, erhalten sämtliche Absolventinnen und Absolventen die Diplomzusätze gemeinsam mit ihren Fachausweisen und Diplomen.
Für eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen stellt das SBFI die Diplomzusätze gemeinsam mit den eidgenössischen Fachausweisen und eidgenössischen Diplomen aus.
Diplomzusätze zu Diplomen der höheren Fachschulen werden direkt von den höheren Fachschulen abgegeben. Die höheren Fachschulen können die PDF-Vorlagen für die Erstellung der Diplomzusätze beim SBFI beziehen.
Musterdiplomzusätze für die eingestuften Abschüsse können im Berufsverzeichnis heruntergeladen werden.
Nachträgliche Abgabe von Diplomzusätzen
Auf Gesuchbasis können Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung beim SBFI gegen eine Gebühr von 150.- CHF die nachträgliche Abgabe eines Diplomzusatzes beantragen.
Die Voraussetzungen für die Abgabe eines nachträglichen Diplomzusatzes sind:
- Der Abschluss muss zum Zeitpunkt der Gesuchstellung im NQR Berufsbildung eingestuft sein. (siehe Verzeichnis der eingestuften Abschlüsse)
- Die Inhaberin oder der Inhaber des Abschlusses muss berechtigt sein, den entsprechenden geschützten Titel zu führen.
- Der erlangte Abschluss muss den heutigen Anforderungen des Abschlusses entsprechen. Treffen diese Angaben auf den Abschluss der Inhaberin oder des Inhabers zu, kann der nachträgliche Diplomzusatz direkt beantragt werden.
- Treffen die Angaben aus Punkt 3 nicht zu, ist die Abgabe eines nachträglichen Diplomzusatzes nur möglich, wenn die Inhaberin oder der Inhaber nach dem Erwerb des Abschlusses eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis à 100% nachweisen kann.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an nqr-berufsbildung@sbfi.admin.ch