FAQ - Schweizerische Maturitätsprüfung
Die Schweizerische Maturitätsprüfung ermöglicht den direkten Zugang zu universitären Hochschulen in der Schweiz – unabhängig vom Besuch eines Gymnasiums. Auf diesen Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung, zum Ablauf der Prüfung sowie zur Anerkennung des Maturitätszeugnisses und den damit verbundenen Studienmöglichkeiten. Ob Selbststudium oder Vorbereitungskurs: Hier erfahren Sie, wie Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten und was Sie für eine erfolgreiche Anmeldung und Durchführung wissen müssen.
Alte Prüfungsaufgaben
Ja. Dazu müssen Sie das entsprechende Antragsformular ausfüllen und dem SBFI zustellen.
Nein. Wir publizieren zwar die Aufgabenstellungen, was eine Einschätzung des zu erwartenden Schwierigkeitsgrads erlaubt. Die zu den Korrekturen verwendeten Korrekturschlüssel sind Arbeitsinstrumente der Korrigierenden; sie werden - einerseits aus Kostengründen, andererseits aus didaktischen Überlegungen - nicht in «Musterlösungen» weiterverarbeitet und publiziert.
Autodidaktische Vorbereitung
Ja. Bei den schweizerischen Prüfungen ist eine autodidaktische Vorbereitung möglich. Man muss sich aber bewusst sein, dass dieses Vorhaben sehr anspruchsvoll ist.
Diesen finden Sie in den Richtlinien.
Gewisse Fächer sind vorgegeben, andere sind wählbar. Artikel 14 der Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung erklärt den Sachverhalt bezüglich Fächerwahlmöglichkeiten.
Auch mit einer autodidaktischen Vorbereitung ist eine erfolgreiche Absolvierung der Prüfung grundsätzlich möglich. Unsere Erfahrungen zeigen allerdings, dass dies eher selten gelingt. Angesichts der vielen verschiedenen Prüfungsfächer und der grossen Stoffmenge ist eine autodidaktische Vorbereitung ein sehr anspruchsvolles Vorhaben. Eine entscheidende Rolle spielt dabei – nebst dem intellektuellen Potential – der bisherige Bildungsweg: es kommt also stark darauf an, welche Kompetenzen man in schulischem oder anderem Rahmen bereits erworbenen hat. Für die spezifische Vorbereitung auf die Prüfungen sind anschliessend besondere Anstrengungen und ein hohes Mass an Durchhaltevermögen notwendig. Wir empfehlen grundsätzlich allen Kandidatinnen und Kandidaten, die Prüfung in 2 Etappen (Erste und Zweite Teilprüfung) abzulegen. Ganz speziell gilt diese Empfehlung den Personen mit autodidaktischer Vorbereitung.
Rechtliche Grundlagen
Sowohl die Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung wie auch die entsprechenden Prüfungsrichtlinien (siehe unten) müssen genau studiert werden. Sie sollten auch alle weiteren Informationen auf der der Seite Schweizerische Maturitätsprüfung beachten.
Prüfungsversuche
Ja, Sie können sich für die schweizerische Prüfung anmelden. Wie alle Kandidatinnen und Kandidaten habe Sie dabei zwei Prüfungsversuche.
«Erste Teilprüfung», «zweite Teilprüfung», «Gesamtprüfung»
Wenn jemand die Prüfungen sämtlicher Fächer an einer Prüfungssession absolviert, spricht man von einer «Gesamtprüfung». Da dieses Vorhaben aufgrund des grossen Fächerspektrums sehr anspruchsvoll ist, gibt es die Möglichkeit, die Prüfung in zwei Teile (Teilprüfungen) aufzuteilen. Die Fächer sind für die einzelnen Prüfungsteile vorgegeben (vgl. Richtlinien Seite 6). An jeder Prüfungssession werden beide Teilprüfungen angeboten. In welcher Reihenfolge man die Teilprüfungen ablegen kann, ist in den Richtlinien geregelt (Seiten 7-8).
Stoffprogramm
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation ist mit der Organisation der Prüfungen beauftragt. Es bildet aber nicht zur Prüfungsteilnahme aus. Es liegt in der Verantwortung der Kandidatinnen und Kandidaten, sich mit geeignetem Lehrmaterial auszurüsten. In der Regel bieten sich die Lehrmittel an, die in den entsprechenden Fächern an den öffentlichen Gymnasien verbreitet genutzt werden und im Buchhandel erhältlich sind. Die Formulierung des Stoffplans in den Richtlinien ist präzis. Mit Hilfe der zusätzlichen Informationen auf unserer Website sollte eine fundierte Vorbereitung möglich sein.
Abwesenheit während der Prüfungssession
In einem solchen Fall sollten Sie umgehend das Prüfungssekretariat benachrichtigen. Im Falle einer Erkrankung gilt:
- Wenn Sie bereits zu Beginn der Session krank sind, wird die Abwesenheit als Rückzug aufgrund einer Erkrankung bewertet.
- Wenn Sie bereits einige Prüfungen absolviert haben, wird die Abwesenheit als Unterbruch taxiert. Dabei müssen die fehlenden Prüfungsteile an einer der beiden nachfolgenden Sessionen absolviert werden.
- Sie müssen Ihre Abwesenheit in jedem Fall durch ein ärztliches Attest belegen.
- Es gibt keine «Nachprüfungen», das heisst: verpasste Prüfungen können frühestens an der nächsten darauf folgenden Prüfungssession abgelegt werden.
Bestehensnormen
Die Bestehensnormen sind in Artikel 22 der Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung definiert. Zu beachten ist dabei, dass nicht alle Fächer gleich gewichtet sind. Dazu gibt Artikel 21 die nötigen Hinweise.
Ausnahmeregelungen
Sie senden ein Gesuch an die Schweizerische Maturitätskommission SMK. Darin beschreiben Sie den Nachteil und geben an, welchen Nachteilsausgleich Sie beantragen. Diesem Schreiben legen Sie entsprechende ärztliche Zeugnisse respektive fachliche Bestätigungen bei. Zu beachten ist, dass Ihr Gesuch bereits 3 Monate vor Anmeldeschluss eingereicht sein muss, damit die Kommission genügend Zeit zur Prüfung desselben hat.
Anerkennung von Sprachdiplomen
Bei der Schweizerischen Maturitätsprüfung besteht keine Möglichkeit, Sprachdiplome anrechnen zu lassen. Sie müssen Prüfungen in allen Fächern ablegen.
Maturaarbeit
Ja, sofern sie den Vorgaben in den Richtlinien für die schweizerische Maturitätsprüfung entspricht.
Wir geben dazu keine speziellen Kriterien vor. Wir empfehlen Ihnen aber, eine Person beizuziehen, welche Sie fachlich kompetent und auch mit dem nötigen pädagogischen Hintergrund betreuen kann. Wählen Sie daher eine Person, die möglichst vertraut ist mit wissenschaftlichem oder wissenschafts-propädeutischem Arbeiten und welche Ihre Arbeit kritisch begleitet.
Sprachen
Nein, es können keinerlei Äquivalenz-Bescheinigungen aufgrund einer bestandenen Maturitätsprüfung abgegeben werden.
Leistungsvermerk
Das aufgrund der erfolgreich bestandenen schweizerischen Maturitätsprüfung ausgestellte Zeugnis enthält die erreichten Noten sowie die Punktzahl. Weitere Umschreibungen, wie dies beispielsweise in den USA üblich ist, werden auf dem Maturitätszeugnis nicht angebracht.
Studienbeginn
Ja. Auch wenn das Zeugnis kurz vor Beginn des Studienjahres erlangt wird, berechtigt es sofort nach Ausstellung zum universitären Studium. Das Maturitätszeugnis wird wenige Tage nach Beendigung der Prüfungssession erstellt, unterzeichnet und per Post versandt.
Inhaltsverzeichnis
- Alte Prüfungsaufgaben
- Autodidaktische Vorbereitung
- Rechtliche Grundlagen
- Prüfungsversuche
- «Erste Teilprüfung», «zweite Teilprüfung», «Gesamtprüfung»
- Stoffprogramm
- Abwesenheit während der Prüfungssession
- Bestehensnormen
- Ausnahmeregelungen
- Anerkennung von Sprachdiplomen
- Maturaarbeit
- Sprachen
- Leistungsvermerk
- Studienbeginn
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Lucien Cosenza