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Förderpolitik Forschung und Innovation

Die Schweiz ist weltweit führend in Forschung und Innovation. Zu diesem Spitzenplatz tragen sowohl der Bund als auch die Privatwirtschaft mit beträchtlichen Investitionen und einer eingespielten Zusammenarbeit bei. Die öffentliche Forschungsförderung setzt auf Eigeninitiative, Wettbewerb und Exzellenz.

Schweizer Förderpolitik

Die Förderung von Wissenschaft und Innovation ist ein zentrales Anliegen des Bundes, verankert in Artikel 64 der Schweizerischen Bundesverfassung. Sie ist konkretisiert im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG). Die Grundlagenforschung findet in der Schweiz vor allem an den Eidgenössisch Technischen Hochschulen (ETH) und Universitäten statt. Die angewandte Forschung und Entwicklung sowie die Umsetzung von Wissen in marktfähige Innovationen ist primär die Domäne der Privatwirtschaft und Fachhochschulen.

Rolle von Bund und Privatwirtschaft

Die Schweiz investiert über drei Prozent ihres BIP in Forschung und Entwicklung (F&E). Die Privatwirtschaft trägt über zwei Drittel dieser Ausgaben. Der Staat und die Privatwirtschaft teilen sich die Aufgaben in Forschung und Innovation. Diese Aufteilung basiert auf zwei Grundprinzipien der Schweizer Politik: Subsidiarität und liberale Wirtschaftsordnung. Der Staat ist dort aktiv, wo es einen Verfassungsauftrag gibt.

Staatliche Unterstützung

Staatliche Institutionen auf allen politischen Ebenen schaffen die Rahmenbedingungen für exzellente Forschung und Innovation. Sie sichern die Qualität der Bildung und Forschung, stellen die öffentliche Infrastruktur bereit und sorgen für ein stabiles politisches Umfeld. Der Bund ist zuständig für die Forschungs- und Innovationsförderung durch den Schweizerischen Nationalfonds, Innosuisse und die Akademien der Wissenschaften Schweiz. Auch finanziert er Lehre und Forschung im ETH-Bereich sowie über 30 nationale Forschungseinrichtungen. Die Kantone investieren in Forschung und Innovation als Träger der Universitäten und Fachhochschulen.

Grundsätze der Förderpolitik

Der Bund finanziert Forschung nach liberalen Grundsätzen: Gelder werden aufgrund von Eigeninitiative der Forschenden nach dem Wettbewerbsprinzip vergeben. Ausschlaggebend ist die Qualität der eingereichten Anträge. Die Finanzierung erfolgt in der Regel nach dem Subsidiaritätsprinzip, das heisst der Bund ergänzt die Forschungs- und Innovationsförderung von anderen Stellen wie beispielsweise von Kantonen, anderen öffentlichen Gemeinwesen, Hochschulen und Privaten. Internationale Zusammenarbeit ist ein weiterer wichtiger Eckpfeiler dieser Politik.

Internationale Zusammenarbeit

Die Schweiz legt grossen Wert auf internationale Forschungszusammenarbeit. Sie beteiligt sich an internationalen Forschungsorganisationen wie dem CERN oder der Europäischen Weltraumorganisation (ESA). Und sie engagiert sich im Europäischen Forschungsraum, beispielsweise als Mitglied in verschiedenen Europäischen Forschungsinfrastruktur-Netzwerken mit Rechtsform ERIC (European Research Infrastructure Consortia) oder durch die Teilnahme an den EU-Programmen für Forschung und Innovation. Zudem pflegt die Schweiz bilaterale Kooperationen mit ausgewählten Ländern und Regionen.

Zukunftsorientierte Förderung

Die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Akteuren trägt wesentlich zum internationalen Erfolg der Schweiz in Forschung und Innovation bei. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, wird das Förderinstrumentarium bei Bedarf an neue Gegebenheiten angepasst.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Nationale Forschung
Laetitia Philippe