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Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung

Mit Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) sollen Einrichtungen von nationaler Bedeutung im Bereich der Forschung und Innovation unterstützt werden. Die unterstützten Einrichtungen erhalten die Bundesbeiträge subsidiär zu der Finanzierung durch öffentliche und private Körperschaften. Somit begünstigt dieses Förderinstrument die Innovation und den wissenschaftlichen Fortschritt.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI