Grundsätze und Empfehlungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung in der beruflichen Grundbildung
Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt in der Berufsbildung hat das Ziel, eine hohe, landesweit vergleichbare und arbeitsmarktbezogene Qualifikation der Lernenden sicherzustellen. Entsprechend gross ist das Interesse der Verbundpartner an verlässlichen und effizienten Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung (QV).
Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung
Im September 2019 haben sich die Verbundpartner auf Grundsätze und Empfehlungen geeinigt, mit denen vereinfachte, hochwertige und für alle involvierte Personen verständliche QV unterstützt werden sollen. Dazu haben sie eine «Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung» zuhanden der Trägerschaften und ihrer Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität erstellt.
Bei der Erarbeitung der Grundsätze und Empfehlungen wurden insbesondere folgende Aspekte beachtet:
Die Ausgestaltung der QV reduziert den Aufwand, ohne dass dies zu Mehrkosten führt. Zudem unterstützt die nach dieser Orientierungshilfe gestaltete QV die Kantone bei der Rekrutierung der für die Prüfungsgremien erforderlichen Fachleute (Chefexpertinnen/-experten, Prüfungsexpertinnen/-experten). Schließlich fördert die Ausgestaltung der QV eine landesweit einheitliche Durchführbarkeit.
Kostenerhebung Qualifikationsverfahren
Schlussbericht zuhanden des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Kostenerhebung Qualifikationsverfahren - Auszug
Auszug aus dem Schlussbericht zuhanden des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung
Dieses Dokument soll den Akteuren von Bildungsverordnungsrevisionen, insbesondere den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt (Trägerschaften) und ihren Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität, eine Orientierungshilfe bei der Ausgestaltung der in den Verordnungen des SBFI über die berufliche Grundbildung (Bildungsverordnungen) geregelten Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung liefern.