Hochschulbereich: Akkreditierung
Gemäss dem Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung und Koordination der Hochschulen (HFKG) ist für Hochschulen oder Institutionen vor, die eine der durch das Gesetz geschützten Bezeichnungen verwenden, eine obligatorische institutionelle Akkreditierung vorgeschrieben.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Hochschulpolitik