Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels (NTE)
Personen mit einem Abschluss einer Vorgängerschule der heutigen Fachhochschulen können beim SBFI unter bestimmten Voraussetzungen den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (FH-Titel) beantragen. Die altrechtlichen FH-Titel bleiben auch nach der Bologna-Reform geschützt.
Seit dem 1. Januar 2009 (Abgabe der ersten Bachelor-Diplome) können Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Fachhochschultitel zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel (Bachelor of Arts/Bachelor of Science) führen. Es wird keine Titelumwandlung (nachträglicher Erwerb des Bachelortitels) vorgenommen. Seit dem Jahr 2000 hat das SBFI mehr als 30‘000 nachträglich erworbene FH-Titel ausgestellt.
Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels NTE: Merkblätter und Gesuchsformulare nach Fachbereichen
Gesuchstellung und Vollzug: Fragen und Antworten (FAQ)
Weitere Informationen
Öffnung des nachträglichen Erwerbs des Fachhochschultitels für Pflegeberufe
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
3003 Bern
Am Freitag, 5. Juni 2026 bleibt das SBFI ganztags geschlossen.