Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels (NTE)
Personen mit einem Abschluss einer Vorgängerschule der heutigen Fachhochschulen können beim SBFI unter bestimmten Voraussetzungen den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (FH-Titel) beantragen. Die altrechtlichen FH-Titel bleiben auch nach der Bologna-Reform geschützt.
Seit dem 1. Januar 2009 (Abgabe der ersten Bachelor-Diplome) können Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Fachhochschultitel zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel (Bachelor of Arts/Bachelor of Science) führen. Es wird keine Titelumwandlung (nachträglicher Erwerb des Bachelortitels) vorgenommen. Seit dem Jahr 2000 hat das SBFI mehr als 30‘000 nachträglich erworbene FH-Titel ausgestellt.
Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels NTE: Merkblätter und Gesuchsformulare nach Fachbereichen
Gesuchstellung und Vollzug: Fragen und Antworten (FAQ)
Weitere Informationen
Öffnung des nachträglichen Erwerbs des Fachhochschultitels für Pflegeberufe
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
3003 Bern