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Berichte und Studien

Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels (NTE)

Personen mit einem Abschluss einer Vorgängerschule der heutigen Fachhochschulen können beim SBFI unter bestimmten Voraussetzungen den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (FH-Titel) beantragen. Die altrechtlichen FH-Titel bleiben auch nach der Bologna-Reform geschützt.

Seit dem 1. Januar 2009 (Abgabe der ersten Bachelor-Diplome) können Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Fachhochschultitel zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel (Bachelor of Arts/Bachelor of Science) führen. Es wird keine Titelumwandlung (nachträglicher Erwerb des Bachelortitels) vorgenommen. Seit dem Jahr 2000 hat das SBFI mehr als 30‘000 nachträglich erworbene FH-Titel ausgestellt.

Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels NTE: Merkblätter und Gesuchsformulare nach Fachbereichen

Gesuchstellung und Vollzug: Fragen und Antworten (FAQ)

Weitere Informationen

Öffnung des nachträglichen Erwerbs des Fachhochschultitels für Pflegeberufe

Nachträglicher Erwerb des FH-Titels (NTE)

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Einsteinstrasse 2
3003 Bern