Jugendarbeitsschutz
Zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit sowie der physischen und psychischen Entwicklung der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bis zum vollendeten 18. Altersjahr) gelten gemäss Arbeitsgesetz und dem darauf abgestützten Verordnungsrecht besondere Bestimmungen.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Berufliche Grundbildung