Eidgenössische Prüfungen: Kandidierende und Absolvierende
Auf dieser Seite finden Kandidierende und Absolvierende alle wichtigen Informationen zu den eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen.
Übersicht über das Prüfungsangebot
Das SBFI Berufsverzeichnis bietet eine Übersicht über alle eidgenössischen Prüfungen. In den Prüfungsordnungen der eidgenössischen Prüfungen sind die Zulassungsbedingungen, die Prüfungsinhalte sowie die zu erreichenden Handlungskompetenzen ersichtlich.
Bundesbeiträge für vorbereitende Kurse beantragen
Zur Vorbereitung auf die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen werden berufsbegleitende Kurse angeboten. Die vorbereitenden Kurse sind freiwillig, staatlich nicht reglementiert und unterstehen keiner staatlichen Aufsicht.
Ab Januar 2018 werden Absolvierende von vorbereitenden Kursen, die im Anschluss eine eidgenössische Prüfung absolvieren, finanziell unterstützt. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen.
Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung
Menschen mit einer Behinderung haben das Anrecht auf Massnahmen, welche zur Beseitigung von Nachteilen bei der eidgenössischen Prüfung führen.
Beschwerdeverfahren
Bei Streitigkeiten über den Prüfungsentscheid oder über die Nichtzulassung zu einer Prüfung ist das SBFI die erste Rekursinstanz.
Merkblatt Akteneinsichtsrecht
Das Recht auf Akteneinsicht ist ein Teil des verfassungsmässigen Anspruches auf rechtliches Gehör und umfasst alle für den Entscheid erheblichen Akten.
Merkblatt Beschwerden eidg. Fachausweis / Diplom
Merkblatt Beschwerden gegen die Nichtzulassung zur Prüfung und Nichterteilung des eidg. Fachausweises bzw. Diploms. Informationen zum Beschwerdeverfahren
Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master»
Per 1. Oktober 2026 wurden die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt. Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises sind berechtigt, den Titelzusatz «Professional Bachelor» zu führen; Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Diploms den Titelzusatz «Professional Master». Die Titelzusätze dürfen nur zusammen mit dem geschützten Titel in den Amtssprachen der als Teil der vereinfachten englischen Übersetzung verwendet werden.
Beispiele:
- «HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor»
- «Einkaufsleiterin mit eidgenössischem Diplom», Professional Master», «Diplomierter Treuhandexperte, Professional Master» oder «Malermeisterin, Professional Master»
Begleitdokument zum eidgenössischen Fachausweis oder Diplom
Das SBFI stellt für bisherige Absolventinnen und Absolventen ein Begleitdokument zur Verfügung. Dieses bestätigt die Berechtigung zur Führung der Titelzusätze und kann dem Fachausweis oder Diplom beigelegt werden. Das SBFI stellt keine neuen Fachauweise und Diplome aus.
- Weitere Informationen: FAQ für Absolventinnen und Absolventen
Duplikate von Fachausweisen und Diplomen bestellen
Im Falle eines Verlustes des Fachausweises oder Diploms kann beim SBFI gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 50.00 ein Duplikat bestellt werden. Die Lieferfrist beträgt ca. 4 Wochen.
Erforderliche Angaben:
- Angabe der verlorenen Urkunde (Fachausweis oder Diplom)
- Name und Vorname
- Heimatort
- Geburtsdatum
- Lieferadresse
Diese Informationen sind zu richten an: bestellung.diplome@sbfi.admin.ch
Eine englische Bestätigung von Fachausweisen oder Diplomen bestellen
Die eidgenössischen Fachausweise und Diplomen werden in einer der drei Amtssprachen ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit, beim SBFI eine auf Englisch verfasste Bestätigung über den Fachausweis oder das Diplom zu bestellen, zum Beispiel für die Bewerbung im Ausland.
Erforderliche Angaben:
- Angabe des Fachausweises oder Diploms
- Name und Vorname
- Heimatort
- Geburtsdatum
- Lieferadresse
Diese Informationen sind zu richten an: bestellung.diplome@sbfi.admin.ch
Englische Diplomzusätze und NQR-Berufsbildung
Sobald ein Abschluss im Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) Berufsbildung eingestuft ist, erhalten sämtliche Absolventinnen und Absolventen gemeinsam mit den Fachausweisen und Diplomen einen Diplomzusatz in einer Amtssprache sowie auf Englisch.
Der Diplomzusatz enthält Informationen, die Arbeitgebern im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen ermöglichen und weist das Niveau des Abschlusses im NQR Berufsbildung und im EQR aus. Damit soll die Vergleichbarkeit der Schweizer Berufsbildungsabschlüsse im In- und Ausland erhöht und die Stellensuche im Ausland und bei ausländischen Firmen in der Schweiz erleichtert werden.