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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. November 2025

Bundesrat erhöht die Beiträge für Bundes-Exzellenz-Stipendien kostenneutral

Bern, 19.11.2025 — Der Bundesrat hat am 19. November 2025 die Verordnung über Stipendien für ausländische Studierende und Kunstschaffende angepasst und damit die monatlichen Stipendienbeiträge per 1. Januar 2026 auf 2450 Franken erhöht. Damit bleibt das Förderinstrument für talentierte ausländische Studierende und Forschende attraktiv und stärkt weiterhin den internationalen Austausch schweizerischer Hochschulen. Um die Anpassung kostenneutral umzusetzen, wird die Anzahl zur Verfügung gestellter Stipendien reduziert. Zudem werden ab dem akademischen Jahr 2027/28 keine Postdoktorats-Stipendien mehr vergeben.

Seit 2006 betrug der monatliche Stipendienbetrag unverändert 1920 Franken. Ab 2026 erhalten ausländische Doktorierende und Kunstschaffende neu 2450 Franken pro Monat zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten am Ausbildungsort. Der einmalige Wohnkostenbeitrag wird von 300 Franken auf 600 Franken angehoben. Der Bund übernimmt für Stipendiatinnen und Stipendiaten aus Nicht-EU/EFTA-Staaten weiterhin zusätzlich die Kranken- und Unfallversicherungsprämien. Künftig liegt der Fokus der Stipendien stärker auf Doktoratsstudien. Ab 1. Januar 2028 können solche von bisher maximal drei auf bis zu vier Jahre verlängert werden.

Um die Anpassungen kostenneutral umzusetzen, wird die Zahl der Stipendienplätze reduziert: Die Gesamtzahl der finanzierbaren Stipendien (neue und laufende) liegt künftig bei 200 bis 250 pro Jahr – bisher waren es bis zu 350; zudem werden ab dem akademischen Jahr 2027/28 keine Postdoktorats-Stipendien mehr vergeben.

Die Bundes-Exzellenz-Stipendien werden seit 1961 über die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS) in einem kompetitiven Verfahren vergeben. Ziel ist die Förderung wissenschaftlicher, kultureller und wissenschafts-diplomatischer Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Ausland.