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Pflegeinitiative: Massnahmen zur Stärkung der Pflege in der Schweiz

Am 28. November 2021 stimmten Volk und Stände für die Pflegeinitiative, die eine hochwertiger Pflege sichern soll. Die Umsetzung erfolgt in zwei Etappen: Zuerst wird eine Ausbildungsoffensive gestartet, dann folgen Massnahmen zur beruflichen Entwicklung und besseren Arbeitsbedingungen. Die Finanzierung des Bundes ist auf acht Jahre befristet und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen.

Das Bild zeigt eine Gruppe von Fachleuten oder Medizinstudenten in blauen Kitteln, die einen Flur entlanggehen. Eine Person im Vordergrund trägt einen Rucksack und hält ein Klemmbrett in der Hand. Im Hintergrund sind weitere Personen zu sehen, von denen einige gehen, andere miteinander sprechen. Die Gesichter wurden unkenntlich gemacht.

Hintergrund und Ziele

Die Pflege ist eine tragende Säule der Schweizer Gesundheitsversorgung. Die Annahme der Pflegeinitiative am 28. November 2021 zeigt die hohe Bedeutung dieses Themas. Bund und Kantone arbeiten zusammen, um den Fachkräftemangel zu beheben und eine hohe Pflegequalität für alle Menschen zu garantieren.

Massnahmen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) leitet die Umsetzung, während das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eine unterstützende Rolle einnimmt. Die Massnahmenpakete umfassen eine Ausbildungsoffensive und die Förderung der Arbeitsbedingungen sowie der beruflichen Entwicklung in der Pflege.

Bildungsmassnahmen des SBFI

Rechtliche Grundlagen für die Gesundheitsberufe

Im Bereich der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung arbeitet das SBFI eng mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt zusammen. Wie in allen anderen Bereichen werden die Ausbildungsmodalitäten durch das Berufsbildungsgesetz und die Berufsbildungsverordnung sowie durch Bildungsverordnungen, Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen geregelt.

Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für den Hochschulbereich.

Seitens Bund sah man für die Anforderungen an die Ausbildungen und die Berufsausübung im Gesundheitsbereich erhöhten Regelungsbedarf und erhöhte Qualitätsanforderungen. Der Bund hat deshalb das Medizinalberufegesetz, das Psychologieberufegesetz und das Gesundheitsberufegesetz erlassen. Darin regelt er die Ausbildung und Berufsausübung für die Medizinalberufe, die Psychologieberufe und bestimmte Gesundheitsberufe. Für alle anderen Gesundheitsberufe regeln weiterhin die Kantone die Berufsausübung.

Zahlen

Die Zahlen der Jahre 2012 bis 2024

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI