Projektgebundene Beiträge nach HFKG
Mit projektgebundenen Beiträgen unterstützt der Bund Zusammenarbeitsprojekte der Hochschulen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Projektgebundene Beiträge stehen den kantonalen Universitäten, den ETH, den Fachhochschulen, den anderen beitragsberechtigten Institutionen des Hochschulbereichs sowie unter gewissen Voraussetzungen auch den pädagogischen Hochschulen zur Verfügung. Die beteiligten Hochschulen und Kantone erbringen eine Eigenleistung, die in der Regel mindestens dem Bundesbeitrag entspricht.
Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung liegen insbesondere vor, wenn sie zum Gegenstand haben:
- die Bildung von Kompetenzzentren von nationaler oder regionaler Bedeutung, welche von mehreren Hochschulen oder anderen Institutionen des Hochschulbereichs gemeinsam getragen werden;
- die Verwirklichung von international herausragenden Programmen;
- die Profilbildung und die Aufgabenteilung unter den Hochschulen;
- die Förderung der Mehrsprachigkeit im Bereiche der Landessprachen;
- die Förderung der Chancengleichheit und der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau;
- die Förderung der nachhaltigen Entwicklung zum Wohle heutiger wie auch zukünftiger Generationen;
- die Förderung der Mitwirkung der Studierenden.
Die Schweizerische Hochschulkonferenz (Hochschulrat) ist für die Ausschreibung und die Vergabe der Beiträge zuständig. Gestützt auf den Entscheid des Hochschulrats schliesst der Bund mit den Begünstigten eine Leistungsvereinbarung ab. Für die administrative Abwicklung ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation verantwortlich.
Förderperiode 2025-2028
Mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung nach HFKG in den Jahren 2025-2028 hat das Parlament auch den Verpflichtungskredit für die PgB von 122.3 Millionen Franken bewilligt. Parallel dazu hat die vom Bundesrat ihm eingesetzte Expertengruppe «Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» die Streichung der der PgB gemäss HFKG empfohlen. Davon ausgenommen ist die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Pflegeinitiative im Jahr 2021 sowie deren Umsetzung an den Fachhochschulen mittels PgB. Die Vernehmlassung zum Gesamtpaket der «Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» wurde Ende Januar eröffnet. Diese Entlastungsmassnahmen des Bundesrates haben zur Folge, dass die gemäss obgenanntem Bundesbeschluss beschlossenen projektgebundenen Beiträge nach HFKG nur für 2025 verpflichtet und ausbezahlt werden können.