Prüfungsordnungen anpassen oder aufheben
Prüfungsordnungen sind durch die Trägerschaften regelmässig dem sich verändernden Qualifikationsbedarf der Arbeitswelt anzupassen. Die rasche Umsetzung neuer Fachkenntnisse, ein hoher Innovationsrhythmus und darauf abgestimmte Prüfungsformen sind ein wichtiges Merkmal der höheren Berufsbildung.
Eine Prüfungsordnung anpassen
Je nach Ziel der Anpassung und Aktualität der Prüfungsordnung unterscheidet sich der zu durchlaufende Prozess: Es kann eine Totalrevision, eine Teilrevision oder eine «kleine Anpassung» der Prüfungsordnung vorgenommen werden. Der Leitfaden erläutert für sämtliche Revisionsarten das Vorgehen. Für eine Total- und Teilrevision bietet der Prozess zur Erarbeitung und Revision einer Prüfungsordnung Orientierung.
Bei der «kleinen Anpassung» bleibt die Prüfungsordnung in Kraft und wird durch die Änderung ergänzt. Beispiele für kleine Anpassungen sind die Änderung eines Prüfungsteils oder einzener Ziffern der Prüfungsordnung. Das SBFI stellt dazu Textvorlagen zur Verfügung:
Die Anpassung wird durch die jeweiligen Projektverantwortlichen des Ressorts Höhere Berufsbildung begleitet. Es ist daher wichtig, am Anfang mit dem SBFI Kontakt aufzunehmen.
Eine Prüfungsordnung aufheben
Bestehende Prüfungsordnungen können aufgehoben und somit ausser Kraft gesetzt werden. Das SBFI stellt dazu folgende Textvorlage zur Verfügung:
Für alle weiteren Abklärungen ist es wichtig, frühzeitig mit dem SBFI Kontakt aufzunehmen.