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Rechtliche Grundlagen zum Meldeverfahren

Gestützt auf die EU-Richtlinie 2005/36/EG profitieren Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA von einem vereinfachten Meldeverfahren, um vorübergehend in einem reglementierten Beruf in der Schweiz zu arbeiten. Rechtliche Grundlagen definieren die Meldepflicht und regeln die Nachprüfung der Berufsqualifikationen.

Die EU-Richtlinie 2005/36/EG zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gilt auch in der Schweiz gestützt auf den Anhang III des Freizügigkeitsabkommens (FZA). Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA, die höchstens 90 Arbeitstage pro Jahr in der Schweiz einen reglementierten Beruf ausüben möchten, profitieren von einem vereinfachten Meldeverfahren. Dieses Verfahren erleichtert grenzüberschreitende Dienstleistungen und fördert die berufliche Mobilität in Europa.

Am 1. September 2013 traten das Bundesgesetz über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (BGMD) und die entsprechende Verordnung (VMD) in Kraft. Damit wurde in der Schweiz die Meldepflicht für Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA eingeführt.

Diese Bestimmungen schaffen die Rechtsgrundlage für eine effiziente und rasche Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringenden aus der EU/EFTA.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Anerkennung Berufsqualifikationen