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Richtlinien und Verfahren

Referenzkosten

Im Rahmen der Umsetzung des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes unterstützt der Bund die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen mit Grundbeiträgen, mit Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen und mit projektgebundenen Beiträgen. Die von Bund und Kantonen gemeinsam festgelegten Referenzkosten (Art. 44 HFKG), als sichere und transparente Basis für die Grundfinanzierung der Hochschulen, orientieren sich am Grundsatz einer einheitlichen und leistungsorientierten Finanzierung.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI