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Dienstleistung

Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendien auf einen Blick

Die nachfolgenden Angaben richten sich an Personen, die sich für ein Bundes-Exzellenz-Stipendium interessieren. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Vorbereitung Ihrer Stipendien-Bewerbung.

Forschungsstipendien

Kunststipendien

Für ein Kunststipendium bewerben können sich Kunststudierende, die ihre erste Masterausbildung in der Schweiz planen.

Kunststipendien sind möglich an allen Schweizer Konservatorien und Kunsthochschulen. Dieses Stipendienangebot gilt für eine beschränkte Anzahl Länder.

Studienstandort: Schweizer Hochschulen

Akademische Gast-Institutionen in der Schweiz für Bundes-Exzellenz-Stipendien sind:

Stipendien: Höhe und Zusatzleistungen

  • Forschungs-, PhD- und Kunststipendien: CHF 2'450.- pro Monat zur Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten einer Person.
    Bitte beachten: Das Stipendium entspricht keinem Gehalt.
    Keine Unterstützung für Feldarbeit und Konferenzen
  • Zusatzleistungen:
    • Krankenversicherung: ESKAS übernimmt Prämien für die obligatorische Krankenversicherung für Nicht-EU/EFTA-Stipendiaten. EU/EFTA-Stipendiaten tragen die Kosten selbst.
    • einmaliger Zuschuss von CHF 600.- für Mietkaution.
    • Halbpreis-Abonnement für den öffentlichen Verkehr
    • Zudem organisieren die Betreuungsstellen Ausflüge und Aktivitäten für Bundes-Stipendiaten.
    • Rückflugpauschale:
      Stipendiaten aus Nicht-EU/EFTA-Ländern erhalten eine Rückflugpauschale (Höhe abhängig vom Herkunftsland). Bis zu zwei Monate nach Stipendienende ausschliesslich zwecks Rückreise ins Herkunftsland.
  • Selbst zu tragende Leistungen:
    • Studiengebühren:
      Das Bundes-Exzellenz-Stipendium deckt keine Studien- oder Semestergebühren ab. In einigen Fällen verlangen die Universitäten, Fachhochschulen oder die Eidgenössischen Technischen Hochschulen von Stipendiatinnen und Stipendiaten die Zahlung von Semestergebühren (ca. CHF 600.- bis CHF 2’000.- pro Semester) oder reduzierte Studiengebühren. Teilweise werden auch PhD-Gebühren nicht erlassen.
      Es liegt in der Verantwortung der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten, diese Gebühren selbst zu tragen.
    • Konferenzen:
      Die Kosten für die Teilnahme an internationalen Konferenzen gehen zulasten der Stipendiaten.
    • Feldforschung:
      PhD-Stipendiaten können Feldforschung bis zu 6 Monaten beantragen (ohne Zusatzfinanzierung). Sämtliche Kosten gehen zulasten der Stipendiaten.
    • Reisekosten:
      EU/EFTA-Stipendiaten tragen ihre Reisekosten selbst.

Pflichten der Stipendiaten

  • Wohnsitz:
    Das Stipendium ist an einen Aufenthalt in der Schweiz geknüpft. Die Stipendiaten müssen in der Stadt oder dem Kanton ihrer Schweizer Gast-Institution wohnen und die ESKAS-Anweisungen sowie ausländerrechtliche und institutionelle Vorschriften einhalten.
  • Familie und Kinder:
    Der Stipendienbetrag deckt nur die Lebenshaltungskosten einer Person. Keine Familienzulagen. Der Entscheid zur Bewilligung des Aufenthalts von Begleitpersonen obliegt den Migrationsämtern von Bund und Kantonen. Derzeit gilt eine restriktive Handhabung. ESKAS und Universitäten bieten keine Unterstützung in diesem Bereich.
  • Zusätzliche Stipendien/ Einkommen:
    Einige Hochschulen (z.B. EPFL, ETH Zürich, Universität Zürich) verlangen zusätzliche Finanzierung durch die akademische Betreuungsperson. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch andere Stipendien sowie z.B. Lehr- und Forschungs-Assistenzen müssen der ESKAS gemeldet werden. Das Stipendium darf nicht als Ergänzung zu einer Vollzeitbeschäftigung genutzt werden.
  • Feldforschung:
    Bei Forschungsaufenthalten ist keine Feldforschung ausserhalb der Schweiz möglich.

Interessiert?

Hinweis: Prüfen Sie vor der Online-Bewerbung die verfügbaren Stipendienarten und Fristen für das jeweilige Herkunftsland. Die Informationen zu den Fristen und zum Stipendien-Angebot nach Herkunftsland werden im August 2026 hier publiziert.

Liste aller Länder und Gebiete mit Ausschreibungsdaten

Hier bewerben

Stipendienbewerbungen nur online über diesen Link (Zugang möglich ab 20. August 2026).

Planen Sie genügend Zeit ein
Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung Ihrer Bewerbung. Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht Ihre Erfolgschancen.

Vorgehen:
1. Prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
2. Registrieren Sie sich in Grants Online (GO ESKAS).
3. Melden Sie sich in GO ESKAS an und bereiten Sie Ihre Bewerbung vor. Wenn Sie sich für ein Forschungsstipendium bewerben, benötigen Sie zudem eine akademische Betreuungsperson in der Schweiz.

Wichtig: Bitte keine E-Mails oder Papierdossiers senden.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von interessierten Bewerber/innen und akademischen Betreuungspersonen.

FAQ für Bewerbende und akademische Betreuungspersonen

Befragung unter ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten:

ESKAS - Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendien

Dienstleistung

Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendien 2027 – 2028

Die Schweiz vergibt jährlich Bundes-Exzellenz-Stipendien zur Förderung internationalen Austauschs. Die Stipendien unterstützen Forschungskooperationen mit über 180 Ländern. Die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS) wählt die Stipendiaten aus.

FAQ für Bewerbende und akademische Betreuungspersonen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von interessierten Bewerber/innen und akademischen Betreuungspersonen.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI