Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendien auf einen Blick
Die nachfolgenden Angaben richten sich an Personen, die sich für ein Bundes-Exzellenz-Stipendium interessieren. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Vorbereitung Ihrer Stipendien-Bewerbung.
Forschungsstipendien
Zielsetzung
Das Stipendium ermöglicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern während einem Jahr ein Forschungsprojekt im Rahmen ihres Doktorates an einer Schweizer Hochschule oder einem anerkannten Forschungsinstitut durchzuführen.
Gültig ausschliesslich für Vollzeitforschung in der Schweiz.
Zielgruppe
Hochqualifizierte Nachwuchsforschende aus sämtlichen akademischen Fachrichtungen, die in ihrem Herkunftsland ein Doktoratsstudium absolvieren. Auch offen für junge Medizinerinnen und Mediziner.
Vorrangig für Personen, die noch nicht in der Schweiz studiert oder geforscht haben (Ausnahmen siehe Zulassungskriterien).
Zulassungskriterien
Masterabschluss oder gleichwertiger Abschluss bis spätestens 31. Juli 2027 (ETH Zürich: 30. Juni 2027).
Geburtsdatum nach dem 31. Dezember 1991.
Forschungsprojekt mit Zeitplan.
Verpflichtendes Unterstützungsschreiben einer akademischen Betreuungsperson in der Schweiz (inkl. Kurzlebenslauf).
Bei bereits bestehendem Aufenthalt in der Schweiz: Einreisedatum nicht vor dem 1. August 2026. (Kopie der Anmeldebestätigung oder Aufenthaltsbewilligung einreichen).
Auswahlkriterien
Akademisches Profil, Forschungskompetenz und Motivation.
Originalität und methodische Qualität des Projekts.
Qualität der Betreuung und Potenzial für zukünftige Zusammenarbeit.
Dauer
Maximal 12 Monate (mindestens 6 Monate).
Keine Verlängerung möglich.
Beginn am 1. September 2027.
Stipendienhöhe
CHF 2'450.- pro Monat zur Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten für eine Person.
Dieses Stipendium ist kein Gehalt und darf daher finanziell und rechtlich nicht mit einer regulären Entlohnung gleichgesetzt werden.
Akademische Betreuung erforderlich
Für die Bewerbung um ein Forschungsstipendium (Forschungsaufenthalt, Doktorat) ist eine akademische Betreuungsperson an einer Schweizer Hochschule zwingend erforderlich. Jede Bewerberin und jeder Bewerber muss eine Betreuungsperson in der Schweiz finden, die ihr Forschungsprojekt begrüsst und ein Unterstützungsschreiben ausstellt. Ohne akademische Betreuungsperson ist die Bewerbung ungültig. Dies gilt auch für Graduiertenschulen (Promotionsprogramme).
Es ist die Aufgabe jeder einzelnen Person, die sich für ein Stipendium bewirbt, eine geeignete akademische Betreuungsperson zu finden.
Geeignete Betreuungspersonen
Professorinnen und Professoren, Gruppenleitende in Labors. Für Doktorats-Stipendien müssen akademische Betreuungspersonen promotionsberechtigt sein.
An Fachhochschulen braucht ein Doktorat zwei akademische Betreuungspersonen. Eine davon muss promotionsberechtigt an einer universitären Hochschule sein.
Vorbereitung vor der Kontaktnahme
Fachliche Relevanz: Prüfen Sie, ob die akademische Betreuungsperson an einer Schweizer Hochschule in dem von Ihnen gewünschten Fachbereich wissenschaftlich tätig ist.
Selbstüberprüfung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kompetenzen und Qualifikationen allen Anforderungen für die angestrebte wissenschaftliche Zusammenarbeit entsprechen.
Sorgfältige Recherche: Seien Sie präzise. Klären Sie z.B. die Voraussetzungen für den für das gewünschte Stipendium massgeblichen Abschluss, bevor Sie Kontakt aufnehmen.
Hinweis: Die Suche nach einer akademischen Betreuungsperson kann Wochen oder gar Monate dauern, da Professorinnen und Professoren viele Anfragen erhalten.
Tipps für die Kontaktaufnahme mit Professorinnen und Professoren
Bestandteile der Stipendienbewerbung
Vollständiger Lebenslauf inkl. Bildungsweg, Abschlüsse, Positionen, Publikationen, Lehr- und Praxiserfahrungen
Motivationsschreiben (max. 2 Seiten; Gründe für einen Aufenthalt in der Schweiz, Bedeutung für die künftige Karriere und die beruflichen Pläne nach Ablauf des Stipendiums)
Forschungsantrag. Detaillierter Forschungsplan mit einem Zeitplan, den wichtigen Meilensteinen und Aktivitäten gemäss ESKAS-Formular (max. 5 Seiten inkl. einer Zusammenfassung für Laien). Das ESKAS-Formular ist bei der Online-Anmeldung herunterzuladen.
Unterstützungsschreiben der akademischen Betreuungsperson an einer Schweizer Hochschule.
Kurzer Lebenslauf (max. 2 Seiten) dieser akademischen Betreuungsperson.
Zusätzlich bei Forschungsaufenthalt-Stipendien: kurzer Lebenslauf der akademischen Betreuungsperson der Heim-Universität.
Zwei E-Mail Adressen von zwei verschiedenen Professoren im betreffenden Fachbereich. Diese Adressen müssen während dem Online-Anmeldeprozess eingegeben werden. Beide Professoren werden durch das Anmeldesystem aufgefordert, je ein Empfehlungsschreiben (ESKAS-Formular) hochzuladen.
Kopien von Zeugnissen und Notenblättern der vorher besuchten Hochschulen (falls nicht auf Englisch, Französisch, Italienisch oder Deutsch mit beglaubigten Übersetzungen). Für Indien: Selbstbeglaubigung akzeptiert.
Kopie des Reisepasses (bei Doppelstaatsangehörigkeit beide Passkopien).
Aufenthaltsbewilligung oder Anmeldebestätigung, falls derzeit bereits Aufenthalt in der Schweiz.
Ausschlusskriterien Forschungsaufenthalt
Die Bewerbung ist unvollständig oder enthält formale Fehler.
Mehrere Bewerbungen werden gleichzeitig durch dieselbe Person für mehrere Gast-Universitäten und/oder Stipendientypen eingereicht.
Der oder die Bewerbende lebt, studiert oder arbeitet zum Zeitpunkt des Stipendienbeginns bereits seit mehr als 13 Monaten in der Schweiz.
Die Bewerberin oder der Bewerber hat bereits ein Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendium erhalten.
Es handelt sich um die vierte Bewerbung nach drei erfolglosen Versuchen.
Es wurde keine akademische Betreuungsperson in der Schweiz benannt.
Es liegt kein Unterstützungsschreiben der akademischen Betreuungsperson in der Schweiz vor.
Die Bewerbung wurde mit mehr als einem Forschungsprojektvorschlag eingereicht.
Doktorierende mit einem laufenden oder geplanten Doktoratsprojekt im Rahmen einer formellen Vereinbarung zwischen zwei Hochschulen («Cotutelle de thèse» zwischen einer Schweizer und einer ausländischen Hochschule) können ausschliesslich ein Forschungsstipendium von 12 Monaten erhalten. Das Projekt wird von zwei Betreuungspersonen gemeinsam betreut.
Zielsetzung
Das Stipendium unterstützt ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber bei der Durchführung eines Doktorates an einer Schweizer Universität oder einem anerkannten Forschungsinstitut.
Gültig ausschliesslich für Vollzeitforschung in der Schweiz.
Zielgruppe
Hochqualifizierte Forschende aus allen Fachrichtungen mit einem abgeschlossenen Masterdiplom
Vorrangig für Personen, die noch nicht in der Schweiz studiert oder geforscht haben (Ausnahmen siehe Zulassungskriterien).
Zulassungskriterien
Masterabschluss oder gleichwertiger Abschluss bis spätestens 31. Juli 2027 (ETH Zürich: 30. Juni 2027).
Geburtsdatum nach dem 31. Dezember 1991.
Forschungsprojekt mit Zeitplan.
Verpflichtendes Unterstützungsschreiben einer akademischen Betreuungsperson in der Schweiz (inkl. Kurzlebenslauf).
Bei bereits bestehendem Aufenthalt in der Schweiz: Einreisedatum nicht vor dem 1. August 2026. (Kopie der Anmeldebestätigung oder Aufenthaltsbewilligung einreichen).
Auswahlkriterien
Akademisches Profil, Forschungskompetenz und Motivation.
Originalität und methodische Qualität des Projekts.
Qualität der Betreuung und Potenzial für zukünftige Zusammenarbeit.
Dauer
12 Monate, zweimal verlängerbar bis zu 36 Monate (abhängig vom Studienfortschritt in den vorangehenden 12 Monaten).
Beginn am 1. September 2027.
Stipendienhöhe
CHF 2'450.- pro Monat zur Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten für eine Person.
Dieses Stipendium ist kein Gehalt und darf daher finanziell und rechtlich nicht mit einer regulären Entlohnung gleichgesetzt werden.
Akademische Betreuung erforderlich
Für die Bewerbung um ein Forschungsstipendium (Forschungsaufenthalt, Doktorat) ist eine akademische Betreuungsperson an einer Schweizer Hochschule zwingend erforderlich. Jede Bewerberin und jeder Bewerber muss eine Betreuungsperson in der Schweiz finden, die ihr Forschungsprojekt begrüsst und ein Unterstützungsschreiben ausstellt. Ohne akademische Betreuungsperson ist die Bewerbung ungültig. Dies gilt auch für Graduiertenschulen (Promotionsprogramme).
Es ist die Aufgabe jeder einzelnen Person, die sich für ein Stipendium bewirbt, eine geeignete akademische Betreuungsperson zu finden.
Geeignete Betreuungspersonen
Professorinnen und Professoren, Gruppenleitende in Labors. Für Doktorats-Stipendien müssen akademische Betreuungspersonen promotionsberechtigt sein.
An Fachhochschulen braucht ein Doktorat zwei akademische Betreuungspersonen. Eine davon muss promotionsberechtigt an einer universitären Hochschule sein.
Vorbereitung vor der Kontaktnahme
Fachliche Relevanz: Prüfen Sie, ob die akademische Betreuungsperson an einer Schweizer Hochschule in dem von Ihnen gewünschten Fachbereich wissenschaftlich tätig ist.
Selbstüberprüfung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kompetenzen und Qualifikationen allen Anforderungen für die angestrebte wissenschaftliche Zusammenarbeit entsprechen.
Sorgfältige Recherche: Seien Sie präzise. Klären Sie z.B. die Voraussetzungen für den für das gewünschte Stipendium massgeblichen Abschluss, bevor Sie Kontakt aufnehmen.
Hinweis: Die Suche nach einer akademischen Betreuungsperson kann Wochen oder gar Monate dauern, da Professorinnen und Professoren viele Anfragen erhalten.
Beachten Sie: Die Bewerbung für ein Doktorats-Stipendium, einschliesslich Unterstützungsschreiben einer gastgebenden Betreuungsperson, und die Bewerbung für die Zulassung zu einem Doktorats-Studium an einer Schweizer Hochschule sind zwei voneinander getrennte Verfahren.
Tipps für die Kontaktaufnahme mit Professorinnen und Professoren
Bestandteile der Stipendienbewerbung
Vollständiger Lebenslauf inkl. Bildungsweg, Abschlüsse, Positionen, Publikationen, Lehr- und Praxiserfahrungen
Motivationsschreiben (max. 2 Seiten; Gründe für einen Aufenthalt in der Schweiz, Bedeutung für die künftige Karriere und die beruflichen Pläne nach Ablauf des Stipendiums)
Forschungsantrag. Detaillierter Forschungsplan mit einem Zeitplan, den wichtigen Meilensteinen und Aktivitäten gemäss ESKAS-Formular (max. 5 Seiten inkl. einer Zusammenfassung für Laien). Das ESKAS-Formular ist bei der Online-Anmeldung herunterzuladen.
Unterstützungsschreiben der akademischen Betreuungsperson an einer Schweizer Hochschule.
Kurzer Lebenslauf (max. 2 Seiten) dieser akademischen Betreuungsperson.
Zusätzlich bei Forschungsaufenthalt-Stipendien: kurzer Lebenslauf der akademischen Betreuungsperson der Heim-Universität.
Nur bei PhD-Stipendien an Graduiertenschulen (Doktoratsprogramme): Aufnahmebestätigung der Graduiertenschule (siehe FAQ für Details).
Zwei E-Mail Adressen von zwei verschiedenen Professoren im betreffenden Fachbereich. Diese Adressen müssen während dem Online-Anmeldeprozess eingegeben werden. Beide Professoren werden durch das Anmeldesystem aufgefordert, je ein Empfehlungsschreiben (ESKAS-Formular) hochzuladen.
Kopien von Zeugnissen und Notenblättern der vorher besuchten Hochschulen (falls nicht auf Englisch, Französisch, Italienisch oder Deutsch mit beglaubigten Übersetzungen). Für Indien: Selbstbeglaubigung akzeptiert.
Kopie des Reisepasses (bei Doppelstaatsangehörigkeit beide Passkopien).
Aufenthaltsbewilligung oder Anmeldebestätigung, falls derzeit bereits Aufenthalt in der Schweiz.
Ausschlusskriterien Doktorat
Die Bewerbung ist unvollständig oder enthält formale Fehler.
Mehrere Bewerbungen werden gleichzeitig durch dieselbe Person für mehrere Gast-Universitäten und/oder Stipendientypen eingereicht.
Der oder die Bewerbende lebt, studiert oder arbeitet zum Zeitpunkt des Stipendienbeginns bereits seit mehr als 13 Monaten in der Schweiz.
Die Bewerberin oder der Bewerber hat bereits ein Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendium erhalten.
Es handelt sich um die vierte Bewerbung nach drei erfolglosen Versuchen.
Es wurde keine akademische Betreuungsperson in der Schweiz benannt.
Es liegt kein Unterstützungsschreiben der akademischen Betreuungsperson in der Schweiz vor.
Die Bewerbung wurde mit mehr als einem Forschungsprojektvorschlag eingereicht.
Die offizielle Zulassungsbestätigung einer anerkannten Graduiertenschule fehlt. Zu beachten: Bewerbungen für individuelle Doktorate benötigen kein Zulassungsschreiben zum Zeitpunkt der Bewerbung (siehe FAQ für weitere Informationen).
Doktorierende mit einem laufenden oder geplanten Doktoratsprojekt im Rahmen einer formellen Vereinbarung zwischen zwei Hochschulen («Cotutelle de thèse» zwischen einer Schweizer und einer ausländischen Hochschule) können ausschliesslich ein Forschungsstipendium von 12 Monaten erhalten. Das Projekt wird von zwei Betreuungspersonen gemeinsam betreut.
Kunststipendien
Für ein Kunststipendium bewerben können sich Kunststudierende, die ihre erste Masterausbildung in der Schweiz planen.
Kunststipendien sind möglich an allen Schweizer Konservatorien und Kunsthochschulen. Dieses Stipendienangebot gilt für eine beschränkte Anzahl Länder.
Zielsetzung
Das Kunststipendium ermöglicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern ein erstes Masterstudium an einer Schweizer Kunsthochschule oder einem Konservatorium.
Es gilt ausschliesslich für ein Vollzeitstudium in der Schweiz.
Zielgruppe
Hochqualifizierte junge Künstlerinnen und Künstler ohne Masterabschluss oder gleichwertige Qualifikation.
Vorrangig für Personen, die noch nicht in der Schweiz studiert haben (Ausnahmen siehe Zulassungskriterien).
Dieses Stipendienangebot gilt für eine beschränkte Anzahl Länder.
Zulassungskriterien
Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss muss bis spätestens 31. Juli 2027 vollständig erworben sein.
Geburtsdatum nach dem 31. Dezember 1991.
Zu Beginn des Stipendiums darf noch kein Masterabschluss vorliegen.
Zulassung oder Bewerbungsnachweis einer Schweizer Kunst- oder Musikhochschule. Gegebenenfalls Bestätigung, dass das Anmeldefenster noch nicht geöffnet ist.
Bei bereits bestehendem Aufenthalt in der Schweiz: Einreisedatum nicht vor dem 1. August 2026 (Kopie der Anmeldebestätigung oder Aufenthaltsbewilligung einreichen).
Auswahlkriterien
Das künstlerische Profil, die Qualifikation und Motivation der Kandidatin/des Kandidaten.
Das eingereichte Portfolio: künstlerische Reife und Potenzial.
Die verfügbaren Studienplätze an der gewünschten Hochschule.
Dauer
12 Monate
Verlängerung möglich bis maximal 21 Monate, abhängig vom gewählten Masterprogramm und den erforderlichen ECTS-Punkten.
Beginn des Stipendiums: 1. September 2027.
Stipendienhöhe
CHF 2'450.- pro Monat zur Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten für eine Person.
Bestandteile der Stipendienbewerbung
Vollständiger Lebenslauf inkl. Bildungsweg, Abschlüsse, Auszeichnungen, Liste von Ausstellungen, Konzerten, Lehr- und Praxiserfahrungen.
Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Gründe für einen Aufenthalt in der Schweiz, Bedeutung für die zukünftige Laufbahn und berufliche Pläne nach dem Stipendium.
E-Mail Adressen von zwei verschiedenen Professoren im Fachbereich müssen während dem Online-Anmeldeprozess eingegeben werden. Beide Professoren werden durch das Anmeldesystem aufgefordert, je ein Empfehlungsschreiben (ESKAS-Formular) hochzuladen.
Kopien von Zeugnissen und Notenblättern der vorher besuchten Hochschulen (falls nicht auf Englisch, Französisch, Italienisch oder Deutsch mit beglaubigten Übersetzungen).
Kopie des Reisepasses (bei Doppelstaatsangehörigkeit beide Passkopien).
Kopie der Aufenthaltsbewilligung oder der Anmeldebestätigung, falls derzeit bereits Aufenthalt in der Schweiz.
Kunstportfolio: Hochladen eines PDF-Dokuments, welches Folgendes enthält:
im Bereich Musik: Link (z.B. YouTube) oder QR Code zu einer hochwertigen Aufnahme von 3 verschiedenen Musikstilen. Komponisten reichen ihre Partituren ein.
im Bereich bildende Künste: Link oder QR Code zu einem Portofio mit Bildern von 3 Werken inkl. Entwurfsskizzen (unter Angabe des jeweiligen Entstehungsdatums; Werke mit Angabe von Vor- und Nachnamen und Land).
in anderen Bereichen der Kunst (z.B. Tanz, Schauspielerei, Autoren): Link oder QR Code zu einer Aufnahme von künstlerischen Darbietungen oder Werke in elektronischer Form.
Bestätigung der Schweizer Kunst- oder Musikhochschule, dass die Zulassung gewährt wurde oder derzeit geprüft wird. Dies kann auch eine bedingte Zulassung sein, welche von einer Aufnahmeprüfung oder anderen spezifischen Anforderungen abhängig ist. Sollte die Anmeldung an der gewählten Hochschule noch nicht möglich sein, reicht eine Bestätigung der Schweizer Hochschule über den Beginn des Anmeldefensters aus (z.B. E-Mail der Hochschule).
Ausschlusskriterien Kunststipendien
Die Bewerbung ist unvollständig oder enthält formale Fehler.
Mehrere Bewerbungen werden gleichzeitig durch dieselbe Person für mehrere Gast-Universitäten und/oder Stipendientypen eingereicht.
Der oder die Bewerbende lebt, studiert oder arbeitet zum Zeitpunkt des Stipendienbeginns bereits seit mehr als 13 Monaten in der Schweiz.
Die Bewerberin oder der Bewerber hat bereits ein Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendium erhalten.
Es handelt sich um die vierte Bewerbung nach drei erfolglosen Versuchen.
Der Bewerber oder die Bewerberin hat bei Beginn des Stipendiums bereits einen Masterabschluss (oder eine gleichwertige Qualifikation) erworben.
Studienstandort: Schweizer Hochschulen
Akademische Gast-Institutionen in der Schweiz für Bundes-Exzellenz-Stipendien sind:
Forschungs-, PhD- und Kunststipendien: CHF 2'450.- pro Monat zur Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten einer Person. Bitte beachten: Das Stipendium entspricht keinem Gehalt. Keine Unterstützung für Feldarbeit und Konferenzen
Zusatzleistungen:
Krankenversicherung: ESKAS übernimmt Prämien für die obligatorische Krankenversicherung für Nicht-EU/EFTA-Stipendiaten. EU/EFTA-Stipendiaten tragen die Kosten selbst.
einmaliger Zuschuss von CHF 600.- für Mietkaution.
Halbpreis-Abonnement für den öffentlichen Verkehr
Zudem organisieren die Betreuungsstellen Ausflüge und Aktivitäten für Bundes-Stipendiaten.
Rückflugpauschale: Stipendiaten aus Nicht-EU/EFTA-Ländern erhalten eine Rückflugpauschale (Höhe abhängig vom Herkunftsland). Bis zu zwei Monate nach Stipendienende ausschliesslich zwecks Rückreise ins Herkunftsland.
Selbst zu tragende Leistungen:
Studiengebühren: Das Bundes-Exzellenz-Stipendium deckt keine Studien- oder Semestergebühren ab. In einigen Fällen verlangen die Universitäten, Fachhochschulen oder die Eidgenössischen Technischen Hochschulen von Stipendiatinnen und Stipendiaten die Zahlung von Semestergebühren (ca. CHF 600.- bis CHF 2’000.- pro Semester) oder reduzierte Studiengebühren. Teilweise werden auch PhD-Gebühren nicht erlassen. Es liegt in der Verantwortung der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten, diese Gebühren selbst zu tragen.
Konferenzen: Die Kosten für die Teilnahme an internationalen Konferenzen gehen zulasten der Stipendiaten.
Feldforschung: PhD-Stipendiaten können Feldforschung bis zu 6 Monaten beantragen (ohne Zusatzfinanzierung). Sämtliche Kosten gehen zulasten der Stipendiaten.
Reisekosten: EU/EFTA-Stipendiaten tragen ihre Reisekosten selbst.
Pflichten der Stipendiaten
Wohnsitz: Das Stipendium ist an einen Aufenthalt in der Schweiz geknüpft. Die Stipendiaten müssen in der Stadt oder dem Kanton ihrer Schweizer Gast-Institution wohnen und die ESKAS-Anweisungen sowie ausländerrechtliche und institutionelle Vorschriften einhalten.
Familie und Kinder: Der Stipendienbetrag deckt nur die Lebenshaltungskosten einer Person. Keine Familienzulagen. Der Entscheid zur Bewilligung des Aufenthalts von Begleitpersonen obliegt den Migrationsämtern von Bund und Kantonen. Derzeit gilt eine restriktive Handhabung. ESKAS und Universitäten bieten keine Unterstützung in diesem Bereich.
Zusätzliche Stipendien/ Einkommen: Einige Hochschulen (z.B. EPFL, ETH Zürich, Universität Zürich) verlangen zusätzliche Finanzierung durch die akademische Betreuungsperson. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch andere Stipendien sowie z.B. Lehr- und Forschungs-Assistenzen müssen der ESKAS gemeldet werden. Das Stipendium darf nicht als Ergänzung zu einer Vollzeitbeschäftigung genutzt werden.
Feldforschung: Bei Forschungsaufenthalten ist keine Feldforschung ausserhalb der Schweiz möglich.
Interessiert?
Hinweis: Prüfen Sie vor der Online-Bewerbung die verfügbaren Stipendienarten und Fristen für das jeweilige Herkunftsland. Die Informationen zu den Fristen und zum Stipendien-Angebot nach Herkunftsland werden im August 2026 hier publiziert.
Liste aller Länder und Gebiete mit Ausschreibungsdaten
Stipendienbewerbungen nur online über diesen Link (Zugang möglich ab 20. August 2026).
Planen Sie genügend Zeit ein Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung Ihrer Bewerbung. Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht Ihre Erfolgschancen.
Vorgehen: 1. Prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 2. Registrieren Sie sich in Grants Online (GO ESKAS). 3. Melden Sie sich in GO ESKAS an und bereiten Sie Ihre Bewerbung vor. Wenn Sie sich für ein Forschungsstipendium bewerben, benötigen Sie zudem eine akademische Betreuungsperson in der Schweiz.
Wichtig: Bitte keine E-Mails oder Papierdossiers senden.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von interessierten Bewerber/innen und akademischen Betreuungspersonen.
Die Schweiz vergibt jährlich Bundes-Exzellenz-Stipendien zur Förderung internationalen Austauschs. Die Stipendien unterstützen Forschungskooperationen mit über 180 Ländern. Die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS) wählt die Stipendiaten aus.
FAQ für Bewerbende und akademische Betreuungspersonen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von interessierten Bewerber/innen und akademischen Betreuungspersonen.
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI