Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendien auf einen Blick
Die nachfolgenden Angaben richten sich an Personen, die sich für ein Bundes-Exzellenz-Stipendium interessieren. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Vorbereitung Ihrer Stipendien-Bewerbung.
Forschungsstipendien
Überblick über die verschiedenen Stipendientypen und deren Voraussetzungen:
Kunststipendien
Für ein Kunststipendium bewerben können sich Kunststudierende, die ihre erste Masterausbildung in der Schweiz planen.
Kunststipendien sind möglich an allen Schweizer Konservatorien und Kunsthochschulen. Dieses Stipendienangebot gilt für eine beschränkte Anzahl Länder.
Zielsetzung
- Das Kunststipendium ermöglicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern ein erstes Masterstudium an einer Schweizer Kunsthochschule oder einem Konservatorium.
- Es gilt ausschliesslich für ein Vollzeitstudium in der Schweiz.
Zielgruppe
- Hochqualifizierte junge Künstlerinnen und Künstler ohne Masterabschluss oder gleichwertige Qualifikation.
- Vorrangig für Personen, die noch nicht in der Schweiz studiert haben (Ausnahmen siehe Zulassungskriterien).
- Dieses Stipendienangebot gilt für eine beschränkte Anzahl Länder.
Zulassungskriterien
- Bachelorabschluss oder gleichwertiger Abschluss muss bis spätestens 31. Juli 2026 vollständig erworben sein.
- Geburtsdatum nach dem 31. Dezember 1990.
- Zu Beginn des Stipendiums darf noch kein Masterabschluss vorliegen.
- Zulassung oder Bewerbungsnachweis einer Schweizer Kunst- oder Musikhochschule. Gegebenenfalls Bestätigung, dass das Anmeldefenster noch nicht geöffnet ist.
- Bei bereits bestehendem Aufenthalt in der Schweiz: Einreisedatum nicht vor dem 1. August 2025 (Kopie der Anmeldebestätigung oder Aufenthaltsbewilligung einreichen).
Auswahlkriterien
- Das künstlerische Profil, die Qualifikation und Motivation der Kandidatin/des Kandidaten.
- Das eingereichte Portfolio: künstlerische Reife und Potenzial.
- Die verfügbaren Studienplätze an der gewünschten Hochschule.
Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung möglich bis maximal 21 Monate, abhängig vom gewählten Masterprogramm und den erforderlichen ECTS-Punkten.
- Beginn des Stipendiums: 1. September 2026.
Stipendienhöhe
- CHF 1’920.- pro Monat zur Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten für eine Person.
Forschungsstipendium: Akademische Betreuung erforderlich
Für die Bewerbung um ein Forschungsstipendium (Forschungsaufenthalt, Doktorat, Postdoktorat) ist eine akademische Betreuungsperson an einer Schweizer Hochschule zwingend erforderlich. Jede Bewerberin und jeder Bewerber muss eine Betreuungsperson in der Schweiz finden, die ihr Forschungsprojekt begrüsst und ein Unterstützungsschreiben ausstellt. Ohne akademische Betreuungsperson ist die Bewerbung ungültig. Dies gilt auch für Graduiertenschulen (Promotionsprogramme).
Es ist die Aufgabe jeder einzelnen Person, die sich für ein Stipendium bewirbt, eine geeignete akademische Betreuungsperson zu finden.
Geeignete Betreuungspersonen: Professorinnen und Professoren, Gruppenleitende in Labors. Für Doktorats-Stipendien müssen akademische Betreuungspersonen promotionsberechtigt sein.
Vorbereitung vor der Kontaktnahme
Fachliche Relevanz: Prüfen Sie, ob die akademische Betreuungsperson an einer Schweizer Hochschule in dem von Ihnen gewünschten Fachbereich wissenschaftlich tätig ist.
Selbstüberprüfung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kompetenzen und Qualifikationen allen Anforderungen für die angestrebte wissenschaftliche Zusammenarbeit entsprechen.
Sorgfältige Recherche: Seien Sie präzise. Klären Sie z.B. die Voraussetzungen für den für das gewünschte Stipendium massgeblichen Abschluss, bevor Sie Kontakt aufnehmen.
Hinweis: Die Suche nach einer akademischen Betreuungsperson kann Wochen oder gar Monate dauern, da Professorinnen und Professoren viele Anfragen erhalten.
Beachten Sie: Die Bewerbung für ein Doktorats-Stipendium, einschliesslich Unterstützungsschreiben einer gastgebenden Betreuungsperson, und die Bewerbung für die Zulassung zu einem Doktorats-Studium an einer Schweizer Hochschule sind zwei voneinander getrennte Verfahren.
Tipps für die Kontaktaufnahme mit Professorinnen und Professoren
Studienstandort – Schweizer Hochschulen
Akademische Gast Institutionen in der Schweiz für Forschungsstipendien: Doktorate, Forschungsaufenthalte, PostDoc
- University of Basel
- University of Bern
- University of Fribourg
- University of Geneva
- University of Lausanne
- University of Lucerne
- University of Neuchâtel
- University of St. Gallen
- University of Zurich
- Università della Svizzera italiana
- Swiss Federal Institute of Technology Lausanne (EPFL)
- Swiss Federal Institute of Technology Zurich (ETHZ)
- Research Institutes of the ETH Domain (PSI; WSL; EMPA; EAWAG)
- Graduate Institute of International and Development Studies (IHEID)
Für Forschungsstipendien: Forschungsaufenthalte und PostDoc
- University of Applied Sciences and Arts Western Switzerland (HES-SO)
- Bern University of Applied Sciences (BFH)
- University of Applied Sciences Northwestern Switzerland (FHNW)
- Eastern Switzerland University of Applied Sciences (OST)
- University of Applied Sciences of the Grisons (FHGR)
- Lucerne University of Applied Sciences and Arts (HSLU)
- University of Applied Sciences and Arts of Southern Switzerland (SUPSI)
- Zurich University of Applied Sciences (ZHAW)
- Universities of teacher education
- UniDistance Suisse (presence in Switzerland mandatory)
- Swiss Federal University for Vocational Education and Training (SFUVET)
- Swiss Federal Institute of Sport Magglingen (SFISM)
Für Kunststipendien:
- University of Applied Sciences and Arts Western Switzerland (HES-SO)
- Bern University of the Arts (HKB-BFH)
- University of Applied Sciences and Arts Northwestern Switzerland (FHNW)
- University of Applied Sciences Eastern Switzerland (OST)
- Lucerne University of Applied Sciences and Arts (HSLU)
- University of Applied Sciences and Arts of Southern Switzerland (SUPSI)
- Conservatorio della Svizzera italiana
- Zurich University of the Arts (ZHDK)
Forschungsstipendien: Bestandteile der Stipendienbewerbung
- Vollständiger Lebenslauf inkl. Bildungsweg, Abschlüsse, Positionen, Publikationen, Lehr- und Praxiserfahrungen
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten; Gründe für einen Aufenthalt in der Schweiz, Bedeutung für die künftige Karriere und die beruflichen Pläne nach Ablauf des Stipendiums)
- Forschungsantrag. Detaillierter Forschungsplan mit einem Zeitplan, den wichtigen Meilensteinen und Aktivitäten gemäss ESKAS-Formular (max. 5 Seiten inkl. einer Zusammenfassung für Laien). Das ESKAS-Formular ist bei der Online-Anmeldung herunterzuladen.
- Unterstützungsschreiben der akademischen Betreuungsperson an einer Schweizer Hochschule.
- Kurzer Lebenslauf (max. 2 Seiten) dieser akademischen Betreuungsperson.
- Zusätzlich bei Forschungsaufenthalt-Stipendien: kurzer Lebenslauf der akademischen Betreuungsperson der Heim-Universität.
- Nur bei PhD-Stipendien an Graduiertenschulen (Doktoratsprogramme): Aufnahmebestätigung der Graduiertenschule (siehe FAQ für Details).
- Zwei E-Mail Adressen von zwei verschiedenen Professoren im betreffenden Fachbereich. Diese Adressen müssen während dem Online-Anmeldeprozess eingegeben werden. Beide Professoren werden durch das Anmeldesystem aufgefordert, je ein Empfehlungsschreiben (ESKAS-Formular) hochzuladen.
- Kopien von Zeugnissen und Notenblättern der vorher besuchten Hochschulen (falls nicht auf Englisch, Französisch, Italienisch oder Deutsch mit beglaubigten Übersetzungen).
Für Indien: Selbstbeglaubigung akzeptiert. - ESKAS-Formular «Fit for Mission» von einem Arzt unterzeichnet. Das Formular ist bei der Online-Anmeldung herunterzuladen.
- Kopie des Reisepasses (bei Doppelstaatsangehörigkeit beide Passkopien).
- Aufenthaltsbewilligung oder Anmeldebestätigung, falls derzeit bereits Aufenthalt in der Schweiz.
Kunststipendien: Bestandteile der Stipendienbewerbung
- Vollständiger Lebenslauf inkl. Bildungsweg, Abschlüsse, Auszeichnungen, Liste von Ausstellungen, Konzerten, Lehr- und Praxiserfahrungen.
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten): Gründe für einen Aufenthalt in der Schweiz, Bedeutung für die zukünftige Laufbahn und berufliche Pläne nach dem Stipendium.
- E-Mail Adressen von zwei verschiedenen Professoren im Fachbereich müssen während dem Online-Anmeldeprozess eingegeben werden. Beide Professoren werden durch das Anmeldesystem aufgefordert, je ein Empfehlungsschreiben (ESKAS-Formular) hochzuladen.
- Kopien von Zeugnissen und Notenblättern der vorher besuchten Hochschulen (falls nicht auf Englisch, Französisch, Italienisch oder Deutsch mit beglaubigten Übersetzungen).
- ESKAS-Formular «Fit for Mission» von einem Arzt unterzeichnet. Das Formular kann im Online-Anmeldesystem heruntergeladen werden.
- Kopie des Reisepasses (bei Doppelstaatsangehörigkeit beide Passkopien).
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung oder der Anmeldebestätigung, falls derzeit bereits Aufenthalt in der Schweiz.
- Kunstportfolio:
Hochladen eines PDF-Dokuments, welches Folgendes enthält:- im Bereich Musik: Link (z.B. YouTube) oder QR Code zu einer hochwertigen Aufnahme von 3 verschiedenen Musikstilen. Komponisten reichen ihre Partituren ein.
- im Bereich bildende Künste: Link oder QR Code zu einem Portofio mit Bildern von 3 Werken inkl. Entwurfsskizzen (unter Angabe des jeweiligen Entstehungsdatums; Werke mit Angabe von Vor- und Nachnamen und Land).
- in anderen Bereichen der Kunst (z.B. Tanz, Schauspielerei, Autoren): Link oder QR Code zu einer Aufnahme von künstlerischen Darbietungen oder Werke in elektronischer Form.
- Bestätigung der Schweizer Kunst- oder Musikhochschule, dass die Zulassung gewährt wurde oder derzeit geprüft wird. Dies kann auch eine bedingte Zulassung sein, welche von einer Aufnahmeprüfung oder anderen spezifischen Anforderungen abhängig ist.
Sollte die Anmeldung an der gewählten Hochschule noch nicht möglich sein, reicht eine Bestätigung der Schweizer Hochschule über den Beginn des Anmeldefensters aus (z.B. E-Mail der Hochschule).
Stipendien: Höhe und Zusatzleistungen
- Forschungs-, PhD- und Kunststipendien: CHF 1’920.- pro Monat zur Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten einer Person.
Bitte beachten: Das Stipendium entspricht keinem Gehalt.
Keine Unterstützung für Feldarbeit und Konferenzen - PostDoc-Stipendium: CHF 3'500.- pro Monat zur Deckung der Lebenshaltungskosten einer Person.
Bitte beachten: Das Stipendium entspricht keinem Gehalt.
Keine Unterstützung für Feldarbeit und Konferenzen. - Zusatzleistungen:
- Krankenversicherung: ESKAS übernimmt Prämien für die obligatorische Krankenversicherung für Nicht-EU/EFTA-Stipendiaten. EU/EFTA-Stipendiaten tragen die Kosten selbst.
- einmaliger Zuschuss von CHF 300.- für Mietkaution.
- Halbpreis-Abonnement für den öffentlichen Verkehr
- Zudem organisieren die Betreuungsstellen Ausflüge und Aktivitäten für Bundes-Stipendiaten.
- Rückflugpauschale:
Stipendiaten aus Nicht-EU/EFTA-Ländern erhalten eine Rückflugpauschale (Höhe abhängig vom Herkunftsland). Bis zu zwei Monate nach Stipendienende ausschliesslich zwecks Rückreise ins Herkunftsland.
- Selbst zu tragende Leistungen:
- Studiengebühren:
Das Bundes-Exzellenz-Stipendium deckt keine Studien- oder Semestergebühren ab. In einigen Fällen verlangen die Universitäten, Fachhochschulen oder die Eidgenössischen Technischen Hochschulen von Stipendiatinnen und Stipendiaten die Zahlung von Semestergebühren (ca. CHF 600.- bis CHF 2’000.- pro Semester) oder reduzierte Studiengebühren. Teilweise werden auch PhD-Gebühren nicht erlassen.
Es liegt in der Verantwortung der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten, diese Gebühren selbst zu tragen. - Konferenzen:
Die Kosten für die Teilnahme an internationalen Konferenzen gehen zulasten der Stipendiaten. - Feldforschung:
PhD-Stipendiaten können Feldforschung bis zu 6 Monaten beantragen (ohne Zusatzfinanzierung). Sämtliche Kosten gehen zulasten der Stipendiaten. - Reisekosten:
EU/EFTA-Stipendiaten tragen ihre Reisekosten selbst.
- Studiengebühren:
Pflichten der Stipendiaten
- Wohnsitz:
Das Stipendium ist an einen Aufenthalt in der Schweiz geknüpft. Die Stipendiaten müssen in der Stadt oder dem Kanton ihrer Schweizer Gast-Institution wohnen und die ESKAS-Anweisungen sowie ausländerrechtliche und institutionelle Vorschriften einhalten. - Familie und Kinder:
Der Stipendienbetrag deckt nur die Lebenshaltungskosten einer Person. Keine Familienzulagen. Der Entscheid zur Bewilligung des Aufenthalts von Begleitpersonen obliegt den Migrationsämtern von Bund und Kantonen. Derzeit gilt eine restriktive Handhabung. ESKAS und Universitäten bieten keine Unterstützung in diesem Bereich. - Zusätzliche Stipendien/ Einkommen:
Einige Hochschulen (z.B. EPFL, ETH Zürich, Universität Zürich) verlangen zusätzliche Finanzierung durch die akademische Betreuungsperson. Eine allfällige finanzielle Unterstützung durch andere Stipendien sowie z.B. Lehr- und Forschungs-Assistenzen müssen der ESKAS gemeldet werden. Das Stipendium darf nicht als Ergänzung zu einer Vollzeitbeschäftigung genutzt werden. - Feldforschung:
Bei Forschungsaufenthalten und PostDoc ist keine Feldforschung ausserhalb der Schweiz möglich.
Ausschlusskriterien
Allgemeine Ausschlusskriterien für alle Bewerbungen auf Forschungs- und Kunststipendien
- Die Bewerbung ist unvollständig oder enthält formale Fehler.
- Mehrere Bewerbungen werden gleichzeitig durch dieselbe Person für mehrere Gast-Universitäten und/oder Stipendientypen eingereicht.
- Der oder die Bewerbende lebt, studiert oder arbeitet zum Zeitpunkt des Stipendienbeginns bereits seit mehr als 13 Monaten in der Schweiz.
- Die Bewerberin oder der Bewerber hat bereits ein Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendium erhalten.
- Es handelt sich um die vierte Bewerbung nach drei erfolglosen Versuchen.
Zusätzliche Ausschlusskriterien für Bewerbungen auf Forschungsstipendien (Forschungsaufenthalt, Doktorat, Postdoktorat)
- Es wurde keine akademische Betreuungsperson in der Schweiz benannt.
- Es liegt kein Unterstützungsschreiben der akademischen Betreuungsperson in der Schweiz vor.
- Die Bewerbung wurde mit mehr als einem Forschungsprojektvorschlag eingereicht.
- Nur für Bewerbungen auf Doktoratsstipendien an Graduiertenschulen:
Die offizielle Zulassungsbestätigung einer anerkannten Graduiertenschule fehlt.
Zu beachten: Bewerbungen für individuelle Doktorate benötigen kein Zulassungsschreiben zum Zeitpunkt der Bewerbung (siehe FAQ für weitere Informationen). - Nur für Bewerbungen auf Postdoktoratsstipendien:
Die akademische Betreuungsperson in der Schweiz hat bereits das Doktorat betreut oder war Co-Direktor/in im Rahmen einer Cotutelle de thèse.
Zusätzliches Ausschlusskriterium für Bewerbungen auf Kunststipendien
- Der Bewerber oder die Bewerberin hat bei Beginn des Stipendiums bereits einen Masterabschluss (oder eine gleichwertige Qualifikation) erworben.
Hier bewerben
Hinweis: Prüfen Sie vor der Online-Bewerbung die verfügbaren Stipendienarten und Fristen für das jeweilige Herkunftsland.
Stipendienbewerbungen nur online über diesen Link.
Bitte keine E-Mails oder Papierdossiers senden.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von interessierten Bewerber/innen und akademischen Betreuungspersonen.
FAQ für Bewerbende und akademische Betreuungspersonen
Links
Verfügbare Stipendienarten und Fristen nach Herkunftsland:
Befragung unter ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten:
Inhaltsverzeichnis

Schweizer Bundes-Exzellenz-Stipendien 2026 – 2027
Die Schweiz vergibt jährlich Bundes-Exzellenz-Stipendien zur Förderung internationalen Austauschs. Die Stipendien unterstützen Forschungskooperationen mit über 180 Ländern. Die Eidgenössische Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS) wählt die Stipendiaten aus.

FAQ für Bewerbende und akademische Betreuungspersonen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von interessierten Bewerber/innen und akademischen Betreuungspersonen.
