Schweizerische Maturitätskommission
Die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) ist die gemeinsame Anerkennungsinstanz von Bund und Kantonen und dabei zuständig für die Vorbereitung der schweizerischen Anerkennung der kantonalen und kantonal anerkannten gymnasialen Maturitätszeugnisse. Zudem erfolgt die Durchführung der Schweizerischen Maturitätsprüfung und die Ergänzungsprüfungen unter ihrer Verantwortung.
Die Schweizerische Maturitätskommission hat folgende Aufgaben im Bereich der Anerkennung:
- Sie ist zuständig für die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen und prüft entsprechende Gesuche der Kantone und stellt den Auftraggebern (Bund und EDK) Antrag.
- Sie überprüft regelmässig die Einhaltung der Mindestanforderungen an den Schulen mit anerkannten gymnasialen Maturitätszeugnissen der Anerkennungsbedingungen in den Kantonen.
- Sie prüft Gesuche um Abweichung von den Mindestanforderungen und stellt den Auftraggebern Antrag.
- Zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit und bezüglich der Durchführung von mehrsprachigen Maturitätslehrgängen kann sie Richtlinien erlassen und Empfehlungen abgeben.
Im Bereich Prüfungen hat sie folgende Zuständigkeit:
- Sie führt die (freie) zentrale schweizerische Maturitätsprüfung durch für Personen, die sich ausserhalb der kantonalen oder kantonal anerkannten gymnasialen Bildungsgängen auf den gymnasialen Abschluss vorbereiten.
- Ebenso führt sie die (freie) zentrale Ergänzungsprüfung Passerelle durch.
Zusammensetzung
Die Schweizerische Maturitätskommission besteht aus bis zu 25 Mitgliedern, die je hälftig von den beiden Trägern gewählt werden.
Weiterführende Informationen
Publikationen und Stellungnahmen
Rechtliche Grundlagen
Richtlinien
Richtlinie zur Harmonisierung des Nachteilsausgleichs im Bereich der gymnasialen Maturität
Begleitbrief zur SMK-Richtlinie zur Harmonisierung des Nachteilsausgleichs
Richtlinie für die Durchführung von mehrsprachigen Maturitätslehrgängen
Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Das Reglement der Schweizerischen Maturitätskommission vom 16. März 2012 für die Anerkennung kantonaler zweisprachiger Maturitäten gilt nur noch für Schulen, deren Abschlüsse nach MAR/MAV 1995 anerkannt sind oder noch werden. Die nach bisherigem Reglement ausgesprochenen Anerkennungen von zweisprachigen Maturitäten bleiben bis zur Umsetzung der neuen Rechtsgrundlagen MAV/MAR gültig.
Begleitbrief zur SMK-Richtlinie für die Durchführung von mehrsprachigen Maturitätslehrgängen
Jahresbericht
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Dominique Sarah Cherpillod