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Titelschutz und Titelanerkennung

In der Schweiz werden Hochschultitel nach ihren jeweiligen Rechtsgrundlagen geschützt. Das heisst, dass die Träger der jeweiligen Hochschulen für den entsprechenden Titelschutz verantwortlich sind. Der Titelschutz bei den kantonalen Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen richtet sich somit nach kantonalem bzw. interkantonalem Recht.

Der Schutz von Hochschultiteln ist nicht gesamtschweizerisch geregelt. Die Titel sind nach ihren jeweiligen Bundegesetzen oder kantonalen Rechtsgrundlagen geschützt. Die Kantone haben den Schutz ihrer Hochschultitel sehr unterschiedlich geregelt.

Der Bund ist befugt, an seinen eigenen Hochschulen und Hochschulinstitutionen entsprechende Titelschutzvorschriften zu erlassen. Entsprechend sind die Titel der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich) und der École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) sowie die Titel der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) und der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen (EHSM) bundesrechtlich geschützt. Zudem sind bestimmte Hochschultitel durch spezialgesetzliche Berufserlasse bundesrechtlich geschützt.

Die alten Titel der Fachhochschulen (Bachelor, Master und Weiterbildungsmaster), die vor Inkrafttreten des HFKG (1.1.2015) vergeben wurden, sowie die altrechtlichen FH-Titel, bleiben nach bisherigem Recht geschützt.

Weiterführende Informationen

Bericht zum Postulat 12.3019: «Bericht über Titelschutz und Anerkennung formaler Bildungsgänge inklusive Weiterbildungsmaster an Fachhochschulen» vom 18.12.2013

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI