Verbundpartnerschaft
Die Berufsbildung ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Gemeinsam setzen sich die drei Verbundpartner für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein. Zudem streben sie ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und Bildungsgängen in der Schweiz an.

Grundsätze und Zuständigkeiten
Der Grundsatz der Verbundpartnerschaft und die Zuständigkeiten der Partner sind im Berufsbildungsgesetz und in der Berufsbildungsverordnung geregelt:
- Der Bund nimmt eine strategische Rolle ein und besitzt eine umfassende Regelungskompetenz. Mit Blick auf die Steuerung des Berufsbildungssystems ist er zuständig für die Qualitätssicherung, Weiterentwicklung, Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote.
- Die Kantone sind verantwortlich für die Umsetzung der Berufsbildung und die Aufsicht über die Lehrverhältnisse und Berufsfachschulen sowie die Aufsicht über die Höheren Fachschulen. Zudem bieten sie Jugendlichen und Erwachsenen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung an.
- Die Organisationen der Arbeitswelt gestalten die Berufsbildung strategisch, konzeptionell und inhaltlich mit. Sie legen die Bildungsinhalte fest und sorgen so dafür, dass sich die Inhalte der Aus- und Weiterbildungen und die Anforderungen an die einzelnen Abschlüsse am künftigen Bedarf auf dem Arbeitsmarkt orientieren.
Basierend auf den Grundsätzen «planen, entscheiden, umsetzen, evaluieren» haben die Verbundpartner 2016 eine Charta erarbeitet. Diese Charta der Verbundpartnerschaft richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure der Berufsbildung, in allen Branchen und Kantonen sowie Regionen.
Angepasste Gremienstruktur
Im Zuge der Umsetzung der Initiative «Berufsbildung 2030» hat sich gezeigt, dass die Struktur und damit die Zusammenarbeit unter den Verbundpartnern optimiert werden kann: Die Gremien sollen einerseits besser aufeinander abgestimmt werden. Andererseits geht es darum, Rollen und Entscheidungsprozesse in der Berufsbildung klarer und transparenter zu gestalten. Daher wurde 2021 eine neue Gremienstruktur eingeführt.
Nationales Spitzentreffen der Berufsbildung
Am nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung treffen sich die Spitzen der Verbundpartner für Entscheide und Absprachen. Das nationale Spitzentreffen sorgt auf politischer Ebene für die verbundpartnerschaftliche Legitimation der strategischen Ausrichtung der Berufsbildung. Dafür legt es Vorgaben fest und setzt Schwerpunkte. Das Spitzentreffen findet in der Regel einmal pro Jahr statt.
Tripartite Berufsbildungskonferenz
Die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK) ist Bindeglied zwischen den verschiedenen Gremien auf operativer Ebene und dem nationalen Spitzentreffen auf der politischen Ebene. Sie steuert die Berufsbildung verbundpartnerschaftlich auf strategischer Ebene und entwickelt sie weiter. Sie trifft ihre Entscheidungen auch im Wissen um die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Budgetvorbehalte der Verbundpartner.
Dialogforen, Expertengruppe und Projektgruppen
Die Dialogforen fördern den direkten Austausch der Akteure unter sich sowie mit den Mitgliedern der TBBK. Zu den Dialogforen gehört seit 2021 auch die Verbundpartnertagung. Sie hat den Charakter einer Arbeitstagung und strebt konkrete Outputs für verbundpartnerschaftliche Fragestellungen an.
Aus dem Austausch in den Dialogforen oder durch die Vernetzung mit den Partnern können Fragestellungen resultieren. Um eine vertiefte Auseinandersetzung zu ermöglichen, kann die TBBK Expertengruppen einberufen. Ziel ist, eine faktenbasierte Aussensicht zu gewinnen und Expertise in die Arbeiten und Projekte der Verbundpartner einfliessen zu lassen.
Zudem kann die Tripartite Berufsbildungskonferenz Projekte zur Bearbeitung von Themen und Problemstellungen lancieren und entsprechend Projektgruppen einsetzen. Dazu zählt beispielsweise die Umsetzung der Initiative Berufsbildung 2030 und der damit verbundenen Projekte.