Weiterführende Informationen zur EBMP
Informieren Sie sich über Zulassungsbedingungen, Anmeldeverfahren, Prüfungsinhalte und Prüfungsablauf der Eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung (EBMP).
Zulassungsbedingungen
Zur Prüfung werden Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder einer gleichwertigen beruflichen Qualifikation zugelassen, welche die Anmeldung vollständig und fristgerecht eingereicht haben.
Als einem EFZ gleichwertige berufliche Qualifikation gelten Diplome anerkannter Handelsmittelschulen sowie ausländische Ausweise, für welche die Anerkennung der Gleichwertigkeit durch das SBFI vorliegt. Einem EFZ nicht gleichwertig sind Ausweise der Fachmittelschulen (da sie keine Berufsbefähigung attestieren).
Anmeldedossier und einzureichende Dokumente
Für die Anmeldung sind folgende Dokumente in elektronischer Form einzureichen:
- das vollständig ausgefüllte Zulassungsgesuch;
- ein aktuelles Bild;
- eine Kopie des Passes oder des Identitätsausweises;
- eine Kopie des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder eines gleichwertigen Ausweises;
- ein allfälliges Gesuch um Dispensation von der schriftlichen Prüfung in der zweiten Landessprache und in Englisch, unter Beilage der Kopie des Fremdsprachendiploms;
- ein allfälliges Gesuch um Nachteilsausgleich unter Beilage eines ärztlichen Attests;
Nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anmeldeunterlagen können bearbeitet werden.
Themenwahl zu den mündlichen Prüfungen der zweiten Landessprache (L2) und Englisch
Für die mündlichen Prüfungen in der zweiten Landessprache (L2) und in Englisch muss die Kandidatin oder der Kandidat bei der Anmeldung frei gewählte Themen angeben, die mit dem Lerngebiet 6. «Kultur und interkulturelle Verständigung» des RLP-BM in Zusammenhang stehen.
Die Themen beziehen sich auf das Zeitgeschehen, die Medien, die Wirtschaft, die Gesellschaft, die Wissenschaft, die Umwelt oder die Kultur des entsprechenden Sprachraums. Sie sollen sich dazu eignen, unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert zu werden und unterschiedliche Meinungsäusserungen zu ermöglichen. Eine Änderung der Themen ist nach Anmeldeschluss nicht mehr möglich.
Dispensation in Fremdsprachen
Liegt ein vom SBFI anerkanntes Fremdsprachendiplom vor, so kann eine Dispensation von der schriftlichen Prüfung im entsprechenden Fach beantragt werden (eine mündliche Prüfung ist stets abzulegen). Das Gesuch um Dispensation von der schriftlichen Fremdsprachenprüfung wird zusammen mit der Anmeldung und einer Kopie des Fremdsprachendiploms eingereicht. Die vom SBFI anerkannten Fremdsprachendiplome sind in der Empfehlung der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) aufgeführt.
Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich ist eine zulässige Ungleichbehandlung von Kandidierenden mit dem Ziel, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Gesuche um Nachteilsausgleich müssen bei der EBMP-Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Formular gestellt werden.
Prüfungsaufteilung
Die Prüfung kann nach eigener Wahl entweder als Gesamtprüfung in einer einzigen Prüfungssession oder in zwei Teilprüfungen an zwei Prüfungssessionen abgelegt werden (Vgl. Art. 13 der Verordnung des SBFI über die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung). Die Fächeraufteilung folgt den Richtlinien EBMP.
1. Teilprüfung
- Mathematik, Grundlagenbereich (schriftlich)
- Mathematik, Schwerpunktbereich (schriftlich; Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences)
- Naturwissenschaften (schriftlich; Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences, Ausrichtung Gesundheit und Soziales, Variante Naturwissenschaften, sowie Ausrichtung Natur, Landschaft und Lebensmittel)
- Finanz- und Rechnungswesen (schriftlich; Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen)
- Information und Kommunikation (schriftlich; Ausrichtung Gestaltung und Kunst)
- Wirtschaft und Recht, Schwerpunktbereich (schriftlich; Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen)
- Wirtschaft und Recht, Ergänzungsbereich (schriftlich oder mündlich; Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen, Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences, Ausrichtung Gesundheit und Soziales, Variante Naturwissenschaften sowie Ausrichtung Natur, Landschaft und Lebensmittel)
- Technik und Umwelt (schriftlich oder mündlich; Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, Ausrichtung Gesundheit und Soziales, Variante Wirtschaft und Recht sowie Ausrichtung Gestaltung und Kunst)
- Geschichte und Politik (schriftlich oder mündlich)
2. Teilprüfung
- Erste Landessprache (schriftlich und mündlich)
- Zweite Landessprache (schriftlich und mündlich)
- Englisch (schriftlich und mündlich)
- Sozialwissenschaften (schriftlich und mündlich; Ausrichtung Gesundheit und Soziales)
- Gestaltung, Kunst, Kultur (schriftlich und mündlich; Ausrichtung Gestaltung und Kunst)
- Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) (schriftlich und mündlich)
Zulassungsentscheid
Das Prüfungssekretariat informiert die Kandidatinnen und Kandidaten spätestens 60 Tage vor der Prüfung schriftlich über die Zulassung sowie allenfalls über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs oder die Dispensation von einer schriftlichen Sprachprüfung.
Rückzug
Die Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der IDPA ohne Begründung zurückziehen. Der Rücktritt ist dem Prüfungssekretariat schriftlich mitzuteilen.
Tritt jemand ohne Nennung hinreichender Gründe später von der Prüfung zurück, gilt der Prüfungsversuch als nicht bestanden (Vgl. Art. 18 Abs. 2 Bst. b der Verordnung des SBFI über die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung). In diesem Fall werden bereits erzielte Noten annulliert (Vgl. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung des SBFI über die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung).
Form der Prüfung in den Ergänzungsfächern
Die Prüfungsform (schriftlich oder mündlich) in den Ergänzungsfächern wird in der Ausschreibung publiziert.
Prüfungsplan
Kandidierende erhalten rund 3 Wochen vor Beginn der jeweils schriftlichen und mündlichen Prüfungen den genauen Prüfungsplan per Mail zugestellt.
Bestehensanforderungen und Notengebung
Die Bestehensanforderungen sind in Artikel 18 der Verordnung des SBFI über die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung definiert. Zur Notenberechnung und Notengewichtung gibt Artikel 17 die nötigen Hinweise.
Prüfungsergebnisse
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis mit Notenausweis nach Abschluss der Prüfungssession per Post zugesandt.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine Notenmitteilung mit Rechtsmittelbelehrung per eingeschriebenem Brief.
Wiederholung
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden (Vgl. Art. 21 der Verordnung des SBFI über die eidgenössische Berufsmaturitätsprüfung).
Bei einer Wiederholung innerhalb von zwei Jahren ab Eröffnung des Prüfungsentscheids sind nur jene Fächer abzulegen, in denen eine ungenügende Leistung erbracht wurde. Dies gilt auch für die IDPA.
Vorbereitung
Die Art der Vorbereitung auf die EBMP ist nicht festgelegt. Sie kann bei einem privaten Bildungsanbieter oder autodidaktisch durch Selbststudium erfolgen.
Inhaltsverzeichnis
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Christine Käsermann